Erstellt am 01.12.2005 um 09:43 Uhr von viktor
Wer wird warum abgescannt??? Arbeit Ihr in einer Goldmine oder worauf bezieht sich überhaupt das Interesse des Arbeitgebers nach derartig hochgradigen Kontrollen?
Wie dem auch sei; in dieser Angelegenheit besteht eine Mitbestimmung aus dem § 87 BetrVG. Darum kann der Arbeitgeber nicht einseitig irgend jemanden ausdeuten, der für ihn Kontrollen macht. Ihr könnt den AG auffordern, derartige Anordnungen zu unterlassen und sich zuvor mit Euch auf die Art und Ausführung von Kontollen zu einigen.
Erstellt am 01.12.2005 um 10:47 Uhr von packer
*lach*
goldmine is gut, stellt sich nur die frage, wer da den profit abschöpft...
wir vertickern hochwertige elektronische kommunikationsartikel... handys halt...
das mit der mitbestimmung hab ich inzwischen kommuniziert und eine regelung dahingehend eingeleitet. wir werden wohl in nahen zukunft ein "richtiges" kontrollsystem bekommen und dann auch endlich eine bv machen können.
was meinst du genau mit hochgradig? das ist doch die geringste form von kontrolle.
danke und gruß,
packer