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Mitarbeiterkontrolle verweigert - habt ihr einen Tip oder ein Urteil?

P
packer
Jan 2018 bearbeitet

hallo kollegen!

eine kollegin aus dem büro möchte nicht mehr andere kollegen mit einem handscanner bei verlassen des gebäudes abscannen. sie hat damit ein persönliches problem (Piercings u.ä.). in ihrem vertrag stehen keinerlei hinweise drin, die sie dazu bringen können, diese zusatzaufgabe zu verrichten. habt ihr ein tip oder ein urteil dahingehend? wir haben noch keine bv oder ähnliches. das problem ist akut! kaufe alles :)

danke im vorraus, packer

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Community-Antworten (2)

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viktor

01.12.2005 um 10:43 Uhr

Wer wird warum abgescannt??? Arbeit Ihr in einer Goldmine oder worauf bezieht sich überhaupt das Interesse des Arbeitgebers nach derartig hochgradigen Kontrollen?

Wie dem auch sei; in dieser Angelegenheit besteht eine Mitbestimmung aus dem § 87 BetrVG. Darum kann der Arbeitgeber nicht einseitig irgend jemanden ausdeuten, der für ihn Kontrollen macht. Ihr könnt den AG auffordern, derartige Anordnungen zu unterlassen und sich zuvor mit Euch auf die Art und Ausführung von Kontollen zu einigen.

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packer

01.12.2005 um 11:47 Uhr

lach goldmine is gut, stellt sich nur die frage, wer da den profit abschöpft... wir vertickern hochwertige elektronische kommunikationsartikel... handys halt...

das mit der mitbestimmung hab ich inzwischen kommuniziert und eine regelung dahingehend eingeleitet. wir werden wohl in nahen zukunft ein "richtiges" kontrollsystem bekommen und dann auch endlich eine bv machen können.

was meinst du genau mit hochgradig? das ist doch die geringste form von kontrolle.

danke und gruß, packer

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