Erstellt am 04.04.2011 um 17:19 Uhr von Biggy
Nein darf er nicht, ein Mitarbeiter/Betriebsratsmitglied darf selbst wenn er Hausverbot hat an Sitzungen des BR teillnehmen wenn dies nicht seiner Gesundung schadet.
Erstellt am 04.04.2011 um 18:04 Uhr von vorreiter
@ Biggy
Danke, aber wo finden wir was darüber, BetrVg ?
Erstellt am 04.04.2011 um 18:58 Uhr von Südmann
nirgends
das ergibt sich aus der Rechtsprechung
es ist im Umstand begründet, daß "Arbeitsunfähigkeit" nicht gleichzusetzen ist mit "Amtsunfähigkeit"
wobei im Einzelfall zu berücksichtigen ist, daß der AN (in dem Fall der BR) nicht unternehmen darf, was seine Genesung gefährdet
Erstellt am 04.04.2011 um 19:56 Uhr von vorreiter
@ Südmann & alle
was ist mit § 119 BetrVG, könnten wir das geltend machen ?
Erstellt am 04.04.2011 um 20:37 Uhr von Südmann
na ja
erstmal sollte der BR zur Sitzung kommen, Verbot hin oder her
und dann müsste ihm der AG konkret den Zutritt verweigern
(nicht nur "verbieten")
und dann ruft man die Polizei,
um den Zutritt auf das Gelände und Teilnahme an der Sitzung durchzusetzen
den 119er schiebt man dann noch hinterher,
wenn man das alles auch für die Zukunft eskalierend festlegen will
Erstellt am 05.04.2011 um 09:03 Uhr von Gustl
@ alle Kollegen:
Wir (BR`s) hatten den gleichen Vorfall. Zu bedenken ist, dass der Arzt den Mitarbeiter als solchen Arbeitsunfähig schreibt. Er tut nicht bescheinigen, dass er Amtsfähig ist. Jetzt spielt es mal so ab in euren Köüfen, die BR-Kollegin wurde operiert, bei der Sitzung treten Schmerzen auf, sie wird ohnmächtig, sackt ein unt knallt mit dem Kopf auf der Tischkante auf. So, wer zahlt nun?
A: Der AG
B: Die Krankenkasse
C: Der Arzt
D: Ikea (weil die Tischkante zu hart ist)
Also, wenn die Betriebsrätin nicht unbedingt notwendig, dann Ersatzmitglied einladen, so hat es auch mal was zu tun und hat zudem Kündigungsschutz von 1 Jahr ab dem Tag der Sitzung.
Gruß, Gustl
Erstellt am 05.04.2011 um 12:13 Uhr von BRVLH
verbieten kann es niemand, mal als Beispiel:
Eine Betätigung für den Betriebsrat ist Arbeitnehmern während einer Krankschreibung nicht verboten. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 15 Ca 5387/03). Die an Magenbeschwerden leidende Frau hatte an einer Sitzung teilgenommen
http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/arbeitsrecht-waehrend-krankheit-nicht-grundsaetzlich-verboten-521264.html
Erstellt am 05.04.2011 um 13:45 Uhr von Niemand
@Gustl
einfach so ein Ersatzmitglied laden obwohl sich die Betriebsrätin beim BRV als nicht verhindert erklärt hat?
Das würde bedeuten, daß für die Sitzung falsch geladen wurde.
Was widerum bedeutet , daß alle Beschlüsse die auf dieser Sitzung gefasst werden nichtig sind.
wenn der Betriebsrätin auf der Sitzung etwas passiert zahlt die Krankenkasse, da die BR ja nicht gearbeitet hat, sondern in ihrer Freizeit ihrem Ehrenamt nachgegangen ist.