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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Generelle Meldeplicht beim Betreten eines Zuständigkeitbereiches - besteht die für den BR?

A
anfänger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, die Bereichszuteilung ist abgeschlossen, mein Bereich besteht aus ca. 120 Kollegen. Ich weis das ich Bereichsinformationen bei dem zuständigen Betriebsleiter anzumelden habe, indem Fall auch meine Anwesenheit in diesem Betrieb oder Bereich dem zuständigen Betriebsleiter mitzuteilen habe (bzw. dem nächsten Vorgesetzem des Betriebes, Meister oder Ing.).

Meine frage ist nun wenn ich diesen Bereich ohne das ich eine Information geben möchte betrete muss ich dann auch eine Anmeldung beim entsprechenden Betriebsleiter (Vorgesetztem oder WEM auch immer) machen, oder darf mir der Zutritt verwehrt werden ? Wenn dies nicht der Fall ist könnte mir bitte jemand die entsprechenden Passagen im BetrVerG aufzählen ? Oder aber entgegengesetzt mir den Text nennen der mir den Zutritt verwehrt ?

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Community-Antworten (3)

P
primus

11.04.2006 um 22:38 Uhr

wenns aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, musst Du dich anmelden, - nur dann!!! Ansonsten brauchst du es nicht, kannst du aber. Gründe für dein Erscheinen darfst du, wenns mit bestimmten Personen zusammenhängt, die ein Problem haben, nicht nennen. Du hast Zutrittsrecht zu allen Bereichen im Betrieb und kannst die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz aufsuchen um deinen Betriebsratsaufgaben ( z.B. Überwachung der Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer) nachzugehen. Der Betriebsrat darf in manchen Dingen auch die Initiative ergreifen, ohne dass der Arbeitgeber hiervon zunächst Kenntnis hat. Lasst Euch nicht in`s Boxhorn jagen, das versuchen viele Arbeitgeber, bis sie zum ersten mal vor dem Arbeitsgericht scheitern. Ach so, du kannst das was ich Dir jetzt geschrieben habe in verschiedenen Kommentaren zu § 36 und § 80 nachlesen.

A
anfänger

12.04.2006 um 09:26 Uhr

Ich danke für die Information ! Was mir an dieseer Sache noch auf dem Magen liegt ist eigentlcih komme ich selber aus diesem Bereich und mein Arbeitsplatz ist dort abgeordnet. Ich bin zwar freigestellt jedoch sollte mir doch das doch immernoch Zutrittsrecht geben darüber hinaus oder sehe ich das falsch ?

Gruß Anfänger

H
Heinz

12.04.2006 um 11:36 Uhr

noch `mal, als Betriebsratsmitglied hast du zu allen Bereichen Zutrittsrecht, solange du betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben wahrnimmst kannst du deine Kollegen am Arbeitsplatz aufsuchen. Fitting, 23. Auflage § 80 Rn 17. Du musst dich nicht anmelden! Fitting § 37 Rn 54

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