Hallo, wir sind ein e.V. mit 50 MA im sozialen Bereich. Die Kommune, mit welcher wir Entgeltverhandlungen führen, hat dem Betrieb jetzt ein letztes Angebot gemacht, welches der GF wohl annehmen wird/muss. Dieses beinhaltet, das der Betrieb im technischen und hauswirtschaftlichen Bereich (Hausmeister, Reinigung, Küche)die Stellenanzahl bzw. die Stundenanzahl mehr als halbieren muss. Der GF plant dementsprechend Änderungskündigungen, sprich: Kündigung oder AV mit geringerer Stundenanzahl.
Welche Möglichkeit bzw. Rechte hat in solch einer Situation der BR? Im Gespräch GF-BR besteht Einigkeit, alles so sozial wie möglich zu gestalten (Alter des MA, Kinder im Haushalt, behindert...) ...was bleibt noch zu tun? Danke für eure Antworten...