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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderungskündigungen

R
roskilla
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein e.V. mit 50 MA im sozialen Bereich. Die Kommune, mit welcher wir Entgeltverhandlungen führen, hat dem Betrieb jetzt ein letztes Angebot gemacht, welches der GF wohl annehmen wird/muss. Dieses beinhaltet, das der Betrieb im technischen und hauswirtschaftlichen Bereich (Hausmeister, Reinigung, Küche)die Stellenanzahl bzw. die Stundenanzahl mehr als halbieren muss. Der GF plant dementsprechend Änderungskündigungen, sprich: Kündigung oder AV mit geringerer Stundenanzahl. Welche Möglichkeit bzw. Rechte hat in solch einer Situation der BR? Im Gespräch GF-BR besteht Einigkeit, alles so sozial wie möglich zu gestalten (Alter des MA, Kinder im Haushalt, behindert...) ...was bleibt noch zu tun? Danke für eure Antworten...

1.07801

Community-Antworten (1)

G
gallocampo

04.04.2011 um 17:04 Uhr

Grundsätzlich handelt es sich ja ziemlich offensichtlich um betriebsbedingte Kündigungen.

Der Auftrag durch die Gemeinde wird stark reduziert, es ist nachweislich weniger Arbeit da. Schöner Mist.

Ich würde versuchen, möglichst viele MA rolierend einzusetzen. Würden man die Anzahl der verbliebenen Wochenstunden einfach nur durch 40 teilen, um auf die Anzahl der verbliebenen Mitarbeiter zu kommen, so würden gewiß viele entlassen. Besser wäre es aus meiner Sicht, wenn man möglichst viele Jobs zu 30 Stunden-Jobs (also Teilzeitern) machen würde. Wenn dann - wie erfahrungsgemäß immer üblich - eine hohe Mehrbelastung je MA eintritt, dann würden aus den Teilzeitern wieder Normalverdiener werden.

Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt hier in der großen Flexibilität. Je mehr Fachkräfte ich zur Verfügung habe, desto besser kann ich diese auch bei Krankheiten etc. einsetzen.

Im Ergebnis verlieren dann alle an Arbeitszeit, dafür bleibt das Unternehmen stark.

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