Kollegen gegen mich aufgehetzt?
Habe ein folgendes Problem: Bin seit 1 Jahr BR in einem Unternehmen mit MA im Filialbetrieb. Nach einer Betriebsversammlung, über die sich die GL sehr geärgert hat, werden von den Filialkollegen Unwahrheiten über mich und meine BR Arbeit verbreitet, bestimmte Vorfälle werden einfach weiter ausgeschmückt. Dinge werden zum Teil einfach erfunden. Die Filiale, in der ich arbeite, hatte ziemlich Probleme mit der FL. Daraufhin habe ich einen neutralen Kollegen eingeschaltet, weil ich ja in der eigenen Filiale nicht mehr objektiv bin.Von heute auf morgen kommt auf einmal angeblich keiner mehr mit mir und meiner BR Arbeit klar.Nach der Betr.Versammlung gab es Gespräche zwischen Bezirksleiter und MA in meiner Filiale, natürlich hinter meinem Rücken.Dabei bin ich von mehreren MA angesprochen worden, daß in der Filiale Unfrieden ist, und daß etwas geschehen müsse.Daran konnte sich allerdings bei dem Gespräch mit dem BR Kollegen niemand mehr erinnern. Wie soll ich damit umgehen, wenn mir die eigenen Kollegen so in den Rücken schießen???
Community-Antworten (6)
03.04.2011 um 11:00 Uhr
. . . hat denn der neutrale Kollege etwas gebracht? Es war vielleicht, ich betone vielleicht, ein Fehler, jemanden außenstehendes zu den Problemen dazuzuholen. Der Grund nicht objektiv sein zu können, passt nicht so richtig. Nicht mal ein Arbeitsrichter ist objektiv (es gibt arbeitnehmerfreundliche und arbeitgeberfreundliche) und wir als BR sind schon deshalb nicht objektiv, weil wir Arbeitnehmerinteressen vertreten. Insofern könnten bei den Kollegen Zweifel an Deiner Kompetenz aufgekommen sein. Hinzu kommt, dass evtl. die FL das Feuerchen noch so richtig schürt - durch eine hier oder da eingefügte kleine Bemerkung. Und das wirst Du immer wieder erleben, dass sich die Kollegen zumindestens verbal auf die Seite des Stärkeren stellen. Damit muss man leben. Nur - wie bekommt man jetzt die Kuh vom Eis? Da gibt es kein Patentrezept, nur Anregungen: das klärende Gespräch mit den Kollegen suchen, dabei keinesfalls Vorwürfe erheben, sondern erklären, warum Du jemand anderes hinzugezogen hast. Aber bitte keine Generaldebatte, sondern auch nur hier und da bei passender Gelegenheit ein paar Bemerkungen. Und vor allem sondieren, ob das Problem mit der FL immer noch besteht. Es könnte ja sein, dass es jetzt etwas in den Hintergrund gerückt ist . . .
03.04.2011 um 15:25 Uhr
Hallo Schrippe
Es ist scheinbar fast überall das gleiche. Ich habe mich damit langsam schon abgefunden dass A die Firmenleitung ständig daran arbeitet dass der BR in einem schlechten Licht steht........und dass B die eigenen Kollegen meinen sie seien ganz tolle Helden wenn sie ihren eigenen BR Knüppel zwischen die Beine schmeißen. Da frag ich mich auch manchmal ob sie das mit ihrem "Anwalt" auch machen würden.
Vielleicht sollte man der Belegschaft ab und an mal klar machen, wie der Betrieb ohne einen BR laufen würde.
03.04.2011 um 16:58 Uhr
Macht der AG Stimmung gegen den BR, sollte man als BR einen Anwalt beauftragen alle rechtlichen Schritte gegen den AG einzuleiten.
BetrVG § 78 Schutzbestimmungen Verbot der Störung und Behinderung der Arbeit der Betriebsverfassungsorgane
und
BetrVG § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten (3) Der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Handlung zu unterlassen, die Vornahme einer Handlung zu dulden oder eine Handlung vorzunehmen. Handelt der Arbeitgeber der ihm durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegten Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er auf Antrag vom Arbeitsgericht wegen einer jeden Zuwiderhandlung nach vorheriger Androhung zu einem Ordnungsgeld zu verurteilen. Führt der Arbeitgeber die ihm durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegte Handlung nicht durch, so ist auf Antrag vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass er zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Antragsberechtigt sind der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Das Höchstmaß des Ordnungsgeldes und Zwangsgeldes beträgt 10 000 Euro.
03.04.2011 um 20:02 Uhr
. . . das Problem wird sein: es wird keiner bezeugen, dass und was geredet wird und daraus dann einen "groben Verstoß" des Arbeitgebers zu stricken - da brauchte es schon mindestens einen Staranwalt . . . .
03.04.2011 um 23:25 Uhr
wölfchen
da brauchte es schon mindestens einen Staranwalt . . . . Ja, der AG muss Ihn ja zahlen. Also er zahlt das berechtigte Handeln/ Klagen des BR gegen sich selbst. Ist doch eine gute Sache.
Der BR muss nur eine richtigen Beschluss fassen.
04.04.2011 um 09:50 Uhr
charlot, ich befürchte, Dein Vorgehen würde die Dinge eher verschärfen.
Schrippentiger, ich verstehe noch nicht so recht, warum Du an einen Kollegen abgegeben hast? Dass ein BRM in dem eigenen Betrieb agiert ist ja normal und auch nicht anders vorgesehen.
Und gegen "schlechte Stimmung" als BR etwas zu unternehmen ist äußerst schwierig. Der Grat der Instrumentalisierung ist schmal.
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