W.A.F. LogoSeminare

Betriebshaftpflicht, zuständig oder nicht ?

B
BRVchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, eine unserer Mitarbeiterinnen hat aus Versehen die Brille eines anderen Mitarbeiters runter geworfen. Sie hat diesen Schaden ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet aber diese hat mit dem Hinweis abelehnt, das dafür die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig wäre. Auf meine Anfrage bei der Geschäftsführung kam die Antwort, das wir eine Selbstbeteiligung von 1000,- Euro hätten und die Versicherung also nicht zahlen würde. Auf meine daraufhin erfolgte Frage, ob er dann die Rechnung mitbringen sollte damit er den Betrag ausgezahlt bekommen kann, kam die lapidare Antwort warum die Firma zahlen sollte, wenn Frau X die Brille von Herrn Y kaputt machen würde. Ehrlich, ich habe keinen Plan ob und wie da die Rechtslage ist. Kennt ihr euch aus ? Gibt es Erfahrungen oder noch besser Paragraphen oderUrteile zu ähnlich gelagerten Fällen ?

Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen und Grüße

BRVchen

1.29804

Community-Antworten (4)

W
wölfchen

31.03.2011 um 17:48 Uhr

. . . wäre das nicht eher eine Frage für einen Versicherungsfachmann, als für einen BR? Hinter deren Tricks, sich vor dem Zahlen zu drücken steigt doch eh keiner durch! Aber vielleicht gibts ja hier einen BR aus der Versicherungsbranche . . .

A
alterBrummbär

31.03.2011 um 17:53 Uhr

B
BRVchen

01.04.2011 um 10:19 Uhr

@alterBrummbär Danke, das passt. Ich bin jetzt seit fast 11 Jahren in dieser Firma und das ist, soweit ich davon weiss, die erste Brille die kaputt geht. Für die zukunft ist das aber endlich mal eine Lösung.

Gruß

BRVchen

M
Mundwerker

04.04.2011 um 13:03 Uhr

Der Einwand mit den 1.000,- Euro Selbstbeteiligung von deinem Arbeitgeber ist ja putzig! Dass seine Betriebshaftpflichtversicherung ab dieser Schadensumme eintritt heißt schließlich nicht, dass er für Beträge unter 1.000,- nicht haftbar zu machen wäre. Sagt er das zu jedem, dem euer Unternehmen einen Schaden unter 1.000,- Euro zufügt? Ich bin zwar kein Versicherungsfachmann, aber BR und als kfm. Angestellter in unserem Unternehmen auch für die Versicherungsfälle und die Arbeitsunfälle (Meldungen an die BG) zuständig. Wir hatten mal den Fall, dass sich jemand in unserer Werkstatt beim Schrauben an einer Maschine die Brille beschädigt hat. Die BG hat gezahlt. Sollte sie in deinem Falle auch.

Ihre Antwort