Hallo,
eine unserer Mitarbeiterinnen hat aus Versehen die Brille eines anderen Mitarbeiters runter geworfen. Sie hat diesen Schaden ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet aber diese hat mit dem Hinweis abelehnt, das dafür die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig wäre.
Auf meine Anfrage bei der Geschäftsführung kam die Antwort, das wir eine Selbstbeteiligung von 1000,- Euro hätten und die Versicherung also nicht zahlen würde.
Auf meine daraufhin erfolgte Frage, ob er dann die Rechnung mitbringen sollte damit er den Betrag ausgezahlt bekommen kann, kam die lapidare Antwort warum die Firma zahlen sollte, wenn Frau X die Brille von Herrn Y kaputt machen würde.
Ehrlich, ich habe keinen Plan ob und wie da die Rechtslage ist. Kennt ihr euch aus ? Gibt es Erfahrungen oder noch besser Paragraphen oderUrteile zu ähnlich gelagerten Fällen ?

Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen und Grüße

BRVchen