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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Belästigung durch kalten Zigarettenrauch am Arbeitsplatz Teil 2

W
wölfchen
Mrz 2020 bearbeitet

@ nicoline, bitte mindestens 1000x um Entschuldigung: bin beim Blättern verrutscht und im Anhang "Anforderung an Arbeitsstätten nach § 3 Abs.1" gelandet. Danke für den Hinweis! Aber der richtige § 5 der ArbStVO gibt auch nichts her, es sei denn, man würde den Brechreiz als gesundheitliche Beeinträchtigung betrachten. Das käme dann allerdings, wie alles im Leben, auf den Versuch an . . .

1.12201

Community-Antworten (1)

N
nicoline

30.03.2011 um 15:12 Uhr

@wölfchen, bitte mindestens 1000x um Entschuldigung Gemach, Gemach, keinen Streß bitte! ;-))

Aber der richtige § 5 der ArbStVO gibt auch nichts her, Erstrecht deswegen nicht, weil er nicht unterscheidet, zwischen kaltem und heißem Rauch! ;-)))

es sei denn, man würde den Brechreiz als gesundheitliche Beeinträchtigung betrachten. Na ja, Brechreiz wird ja in der Regel durch etwas ausgelöst, was die Gesundheit beeinträchtigt, aber, ich finde, da wir hier keinerlei Informationen mehr erhalten, kann die Fragende sich jetzt selber mal 'n Kopf machen!

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