@ nicoline,
bitte mindestens 1000x um Entschuldigung: bin beim Blättern verrutscht und im Anhang "Anforderung an Arbeitsstätten nach § 3 Abs.1" gelandet. Danke für den Hinweis! Aber der richtige § 5 der ArbStVO gibt auch nichts her, es sei denn, man würde den Brechreiz als gesundheitliche Beeinträchtigung betrachten. Das käme dann allerdings, wie alles im Leben, auf den Versuch an . . .