Hallo liebes Forum,
ich habe 2-3 Fragen an euch ...
1. Möchte der AG das Kaffee trinken untersagen, der AG möchte das nicht mehr. Wir sollen in den Pausen Kaffee trinken das solle reichen. Es ist so, wir holen unseren Kaffee(2-3/Tag) trinken den schnellstmöglich aus und steigen dann wieder auf unsere Stapler/Kombi. Darf der AG das verbieten oder greift da die betriebliche Übung.
2. Kann ein Arbeitnehmer wenn er körperlich nicht mehr kann ein 1/2 Jahr unbezahlten Urlaub machen? Ich glaube das hat nur was mit Pflegefälle in der Familie zu tun oder irre ich mich?
3. Möchte der AG das wir Arbeitnehmer abstempeln wenn wir auf Toilette gehen, das möchte er deswegen so, damit eine Zuweisung der Toiletten im Neubau passiert. Und nicht jeder auf andere WCs letzendlich geht. Verletzung der Persönlichkeitsrechte, wo finde ich etwas darüber,das ist doch wie mit dem Kaffeetrinken, würde ich zumindest vermuten. Aber ich habe wirklich nichts gefunden ... liebe Grüße Rocce