Erstellt am 28.03.2011 um 16:54 Uhr von Ulrik
Möglich ist alles.
Ein Mitbestimmungsrecht ist eine Mitbestimmungspflicht.
Es liegt doch an euch als BR, zu beurteilen, ob die Sache ok ist.
Natürlich bleibt die Frage, ob es gegenüber den anderen MA fair ist?!
Wären andere MA da, die ssich ebenfalls auf die Stelle bewerben würden/können?
Für mich lese ich heraus, daß es wohl Probleme gegeben hat, die eine Versetzung dieses MA sinnvoll machen, und der BR sieht es wohl genauso.
Erstellt am 29.03.2011 um 08:23 Uhr von BRVLH
STELLENAUSSCHREIBUNG
Will der Arbeitgeber Arbeitsplätze neu besetzen, kann der Betriebsrat eine vorherige innerbetriebliche Stellenausschreibung verlangen (§ 93 BetrVG). Fordern Sie eine solche, ist der Arbeitgeber daran gebunden. Missachtet der Arbeitgeber Ihre Forderung, steht Ihnen das Recht zu, die Zustimmung zu der Einstellung gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG zu verweigern.
STELLENBESCHREIBUNGEN
Bei der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen haben Sie kein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber ist frei in seiner Entscheidung, ob und wenn ja, für welche betrieblichen Aufgabenbereiche Stellenbeschreibungen erstellt werden und welchen Inhalt sie haben.
Quelle: Praxishandbuch BR
Erstellt am 29.03.2011 um 09:04 Uhr von Tanzbär
@BRVLH
Tolle Antwort!
Aber was hat das mit der Frage zu tun? - NICHTS!
Erstellt am 29.03.2011 um 09:14 Uhr von Gustlsepp
Zustimmung des BR ist nun vorhanden, MA wechselt zum 01.04.11 auf de freigewordenen Arbeitsplatz. Was wäre wenn sich später herausstellen würde, dass ein weiterer MA Intresse für die Stelle hat. Rechtlich? Kann man uns als BR ans Bein pinkeln? Müsste dann die Stelle neu ausgeschrieben werden?
Erstellt am 29.03.2011 um 09:23 Uhr von BRVLH
@rkoch
hast ja Recht
- deshalb hier alles gelöscht -
Erstellt am 29.03.2011 um 09:42 Uhr von rkoch
@BRVLH
Deine Antwort ist präzise und richtig, aber:
Von der Beschreibung seines Problems her (lese ich und wohl auch Tanzbär) weiß Gustlsepp wohl, das Stellen ausgeschrieben werden müssen wenn es der BR verlangt. Offenbar ist er aber unsicher ob ein Betriebsrat der das verlangt hat jetzt in diesem Einzelfall von seinem eigenen Verlangen Abstand nehmen kann. Und das beantwortet Dein Zitat tatsächlich nicht. Insofern ist es unnötig das ihr Euch an die Gurgel geht.... Ihr hättet es auch einfach so stehen lassen können da BEIDE Antworten auf ihre Art richtig sind. Also vertragt Euch wieder :-)
@Gustlsepp
> Was wäre wenn sich später herausstellen würde, dass ein weiterer MA Intresse für die
> Stelle hat. Rechtlich? Kann man uns als BR ans Bein pinkeln? Müsste dann die Stelle neu
> ausgeschrieben werden?
Nein! Genausowenig wie eine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle den AG zu irgendetwas verpflichtet kann ein AN der jetzt feststellt das er die Stelle auch gerne gehabt hätte da rechtlich irgendetwas verlangen (Ausnahme: AGG!!! aber das zieht hier wahrscheinlich nicht und hat mit der Ausschreibung ohnehin NULL zu tun). Der einzige der aus einer fehlenden Ausschreibung irgendeinen (fragwürdigen) Nutzen ziehen kann (aber nicht MUSS !!!) ist der Betriebsrat im Rahmen einer Zustimmungsverweigerung nach §99 (2) Nr. 5. Selbst wenn eine Ausschreibung vom BR verlangt wurde MUSS er NICHT eine Zustimmung verweigern weil er es KÖNNTE. Also ist alles was ihr da tut absolut legal!
Falls es Dir beim Verstehen hilft: Was passiert wenn der BR einfach GAR NICHTS tut wenn er eine Anhörung nach §99 bekommt? Na Also!