Erstellt am 28.03.2011 um 14:30 Uhr von Forentroll
@kinchi
Halt, werfe nicht zu viel in den Topf.
Eine Entfristungsklage gibt es nur bei eine unzulässigen Befristung. Wenn die Befristung nicht korrekt war kann er auf Entfristung klagen. Sonst nicht
Sollte in der Zeit des Vertrages seine oder eine andere möglichliche Stelle ausgeschrieben kann er sich hierauf bewerben. Sollte dann auf der Stelle jemand anderes (externes) eingestellt werden ist dieses ein Grund zum Widerspruch der Einstellung des Anderen gem. § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn
3.die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,
Das wäre die einzige Chance. Eine Entfristungsklage gehnt nicht.
Erstellt am 28.03.2011 um 17:20 Uhr von nicoline
Forentroll,
aber der Widerspruch greift doch nur, wenn denn unbefristet ausgeschrieben bzw. eingestellt wird.
Erstellt am 28.03.2011 um 21:30 Uhr von forentroll
@nicolie
Warum?
Wenn eine Stelle ob befristet oder unbefristet ausgeschrieben wird wäre eine externe Besetzung doch zum Nachteil des "ausscheidenden" Kollegen. Habe ich da etwas verpaßt?
Ich kenne das nur, wenn es um zwei "Befristete" und einer Entfristung geht.