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Befristeteter Arbeitsvertrag

K
kinchi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine folgende frage ein mitarbeiter hat einen befristeten arbeitsvertrag bis zum 31.03.2011. Unser AG hat seinen arbeitsvertrag auslaufen lassen obwohl wir ständig neue mitarbeiter suchen jetzt wollte der mitarbeiter vor arbeitsgericht klagen auf entfristung. Meine frage hat er überhaupt eine chance.

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Community-Antworten (3)

F
Forentroll

28.03.2011 um 16:30 Uhr

@kinchi Halt, werfe nicht zu viel in den Topf. Eine Entfristungsklage gibt es nur bei eine unzulässigen Befristung. Wenn die Befristung nicht korrekt war kann er auf Entfristung klagen. Sonst nicht Sollte in der Zeit des Vertrages seine oder eine andere möglichliche Stelle ausgeschrieben kann er sich hierauf bewerben. Sollte dann auf der Stelle jemand anderes (externes) eingestellt werden ist dieses ein Grund zum Widerspruch der Einstellung des Anderen gem. § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn 3.die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,

Das wäre die einzige Chance. Eine Entfristungsklage gehnt nicht.

N
nicoline

28.03.2011 um 19:20 Uhr

Forentroll, aber der Widerspruch greift doch nur, wenn denn unbefristet ausgeschrieben bzw. eingestellt wird.

F
Forentroll

28.03.2011 um 23:30 Uhr

@nicolie Warum? Wenn eine Stelle ob befristet oder unbefristet ausgeschrieben wird wäre eine externe Besetzung doch zum Nachteil des "ausscheidenden" Kollegen. Habe ich da etwas verpaßt? Ich kenne das nur, wenn es um zwei "Befristete" und einer Entfristung geht.

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