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Betriebsrat

B
Backhaus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. ich arbeite in einer Bäckereri mit ca insgesamt 300 Arbeitnehmer, braucht so ein großer Betrieb keinen Betriebsrat, ist das freiwiilig wenn man einen hat oder nicht? Gibt es eigentlich eine Gerwerkschaft für Bäcker?

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Community-Antworten (7)

N
nicoline

27.03.2011 um 15:19 Uhr

Backhaus, braucht so ein großer Betrieb keinen Betriebsrat bestimmt braucht der einen!!!!!

ist das freiwiilig wenn man einen hat oder nicht ist freiwillig und entscheiden müssen das die Arbeitnehmer, ob sie einen wollen.

*Gibt es eigentlich eine Gerwerkschaft für Bäcker? * Ich denke NGG wäre für die Bäcker zuständig. Mit denen kann man auch über die Gründung eines BR sprechen. Für Informationen zur BR Wahl kann man auch hier oben auf der Seite rechts den Button BR Wahl anklicken.

D
DonJohnson

27.03.2011 um 21:04 Uhr

das BetrVG setzt einen BR einfach voraus - punkt schluß Feierabend!!!

N
nicoline

27.03.2011 um 22:01 Uhr

DonJohnson

Leserkommentar aus der "Zeit online"

Schön für die, die einen Betriebsrat haben. Immer mehr Menschen arbeiten in Firmen in denen man noch nicht mal das Wort Betriebsrat denken darf ohne die sofortige Entlassung zu riskieren. Dem Neoliberalismus sei es gedankt.

Dir einen schönen Abend DJ

R
rkoch

28.03.2011 um 11:10 Uhr

Wobei DJ absolut Recht hat...

Die Formulierung lautet schließlich: In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.

wird/werden ist wie "hat" die MUSS-Form im rechtlichen Sinne. Es wird so gemacht. punkt schluß Feierabend.... Erst in der weiteren Entstehungsgeschichte eines Betriebsrates wird dieses MUSS relativiert. In §17 (2) wird aus MUSS KANN, da hier die AN erst aktiv werden müssen um eine Wahl einzuleiten (Einladung zur BVers), die dann aber auf jeden Fall erzwingbar ist (Einsetzung des WV durch das ArbG!). Nach §17 (1) BetrVG, hier haben GBR bzw. KBR grundsätzlich eine Pflicht, wird aus KANN wieder MUSS, auch wenn ein untätiger GBR bzw. KBR nicht mit Konsequenzen rechnen muss. Deswegen wird das entsprechend so kommentiert (DKK):

Trotz des eindeutigen Wortlauts besagt Abs. 1 Satz 1 nicht etwa, dass die Wahl von BR eine von Gesetzes wegen durch die Beteiligten zu erfüllende Pflicht ist, die mit Hilfe staatlicher Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden kann. Vielmehr kommt es auf den Willen der Belegschaft zur Wahl eines BR an. Hat diese sich aber entschlossen, in einem betriebsratsfähigen Betrieb einen BR zu wählen, so trifft den AG eine Duldungspflicht, eine Auskunfts- und Unterstützungspflicht, insbesondere in Bezug auf die zur Erstellung der Wählerliste notwendigen Unterlagen (vgl. WO), eine Kostentragungspflicht und gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 auch ein mit Strafsanktionen bewehrtes Störungsverbot.

N
nicoline

28.03.2011 um 11:28 Uhr

Die Formulierung lautet schließlich: In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.

Das ist mir sehr wohl bekannt!

*Es wird so gemacht. punkt schluß Feierabend.... * Ob diese Ausdrucksweise immer hilfreich ist, zur Motivationsförderung es denn wirklich "zu machen" ..........

Hat diese sich aber entschlossen, in einem betriebsratsfähigen Betrieb einen BR zu wählen, so trifft den AG eine Duldungspflicht, Sehr schön, dass Du das noch einmal so genau erklärst. Das ändert aber trotzdem nichts an der Tatsache, das AG, so sie denn vorzeitig Wind davon bekommen, häufig eben nicht duldungsfähig sind! Insofern finde ich den Weg "Punkt, Schluss, Feierabend" etwas zu einfach dargestellt.

R
rkoch

28.03.2011 um 11:46 Uhr

@nicoline

Ob es hilfreich ist oder nicht - von vorneherein Panik zu schieben ist auf jeden Fall auch nicht hilfreich..... auch wenn Du tausendmal Recht hast....

Ob Backhausens AG zu den Hardlinern gehört die die beteiligten AN gerne rausschmeißen koste es was es wolle oder gar den Betrieb zumachen bloß um einen BR zu verhindern, das muss er selber wissen. Ich betrachte es aber als hilfreich(er) darzustellen, das es GRUNDSÄTZLICH eine Pflichthandlung ist einen BR zu gründen, anstatt diese Handlung in den Bereich des "muss man nicht, kann man aber wenn man Lust dazu hat" abzuschieben.

N
nicoline

28.03.2011 um 12:14 Uhr

@rkoch von vorneherein Panik zu schieben ist auf jeden Fall auch nicht hilfreich kann mich nicht erinnern, das Panik schieben begünstigt zu haben, in meiner ersten Antwort.

das es GRUNDSÄTZLICH eine Pflichthandlung ist einen BR zu gründen, anstatt diese Handlung in den Bereich des "muss man nicht, kann man aber wenn man Lust dazu hat" abzuschieben. Das sehe ich anders. Die Initiative geht von den AN aus, diese müssen sich entscheiden und sie haben nicht die "Pflicht", sich für die Gründung eines BR zu entscheiden!

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