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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeitergespräche - muss BRV tätig werden ?

S
Sonja1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. wer kann helfen und hat Erfahrung mit Mitarbeitergesprächen.

Als frisch gewählter BRV habe ich noch keine Erfahrung damit. Wann ich muss tätig werden, wenn ein MA ein Anliegen hat und dies dem BRV mitteilt. Er bittet aber um Diskretion. Kann ich auch gegen dessen Wunsch aktiv werden. Muss ich immer eine Gesprächsnoitz darüber anfertigen, muss ich die anderen 6 BR Mitglieder informieren.

Noch bin unsicher, wer gibt mir einen erfahreren Rat?

Danke für Eure Hilfe

Sonja

2.70506

Community-Antworten (6)

M
Mona-Lisa

24.05.2006 um 08:51 Uhr

guten Morgen Sonja1, tätig werden musst du auf jeden Fall, und am besten gleich nach dem dir ein Problem zugetragen wird. Diskretion ist selbstverständlich, mal wird den MA ja nicht in die Pfanne hauen!

"Auch gegen dessen Wunsch aktiv werden" Wie sollst du ein Problem lösen, wenn dir von vornherein die Hände gebunden sind?

Ein Gesprächsnotiz ist grundsätzlich nie verkehrt! Du weisst ja nicht, was alles noch hinterher kommt. Deswegen gleich alle BRler informieren? Kommt auf das Problem an.... Gruss Mona-Lisa

RI
Ramses II

24.05.2006 um 10:51 Uhr

Tätig werden "muss" ein BR nur dann, wenn sich der AN offiziell beschwert. Und selbst dann kann dieses "tätig werden" in einem BR-Beschluß gegeben sein der die Beschwerde als unberechtigt einstuft.

In allen anderen Fällen ist zuallererst einmal der egsunde Menschenverstand gefordert (ein seltenes Gut...). "Was möchte der AN?" muß die erste Frage sein.

Das mit der "Diskretion" ist häufig so eine Sache. ANn die mit solchen Anliegen kommen wie "Mein Kollege ist immer so unfreundlich zu mir. Klärt das doch bitte mal mit ihm, aber lasst meinen Namen raus!" ist nicht zu helfen, das muss man ihnen klar machen.

Ob das Gremium informiert werden muss hängt auch von dem Anliegen ab.

S
Sonja1

24.05.2006 um 11:04 Uhr

Hallo Ramses II

Danke für Deine Antwort. Mir ist vor allem auch wichtig zu wissen, muss bei mündlichen Beschwerden darüber eine Notiz in schriftlicher Form für die Akten angelegt werden, oder ist dies nur bei schriftlichen Eingaben erforderlich, oder was Du als erfahrener BR generell dazu.

Danke für Deine Hilfe Sonja

A
Angi1

24.05.2006 um 12:23 Uhr

Hallo Sonja,

wir haben für solche Fälle eine Beschwerdetagebuch angelegt. Dort wird alles vermerkt. Auch wenn jemand nur reden will. Wichtig für Dich ist was dein Arbeitskollege will, denn du sollst ja in seinem Interesse handeln oder auch nicht. Mit diesem Tagebuch kannst Du jederzeit nachvollziehen wie oft ein Problem schon aufgetreten ist und/oder ob es immer die gleichen Personen gibt über die sich beschert wird (z.B. Vorgesetzte). Dieses Tagebuch sollte aber immer weggeschlossen sein, da mitunter sehr persönliche Dinge darin stehen können.

Vielleicht hiolft Dir dieser Vorschlag

MfG Angi1

RI
Ramses II

24.05.2006 um 12:55 Uhr

Sonja,

der zu treibende Aufwand richtet sich nicht zu letzt auch nach der Größe des Betriebs.

Eine Verpflichtung zur schriftlichen Dokumentation gibt es nicht, bei einem Betrieb mit 50 AN wird das vermutlich auch nicht notwendig sein.

Bei einem Betrieb mit 1000 AN kann man das schon wieder ganz anders sehen.

Möglicherweise macht es auch zu Beginn Sinn eher etwas zu viel zu dokumentieren als etwas zu wenig. Wenn man dann nach einem Jahr feststellt dass es gerade mal zwei Beschwerden in diesem Zeitraum gegeben hat kann man sich überlegen ob diese Dokumentation überhaupt notwendig ist.

R
Rollie

24.05.2006 um 14:01 Uhr

@ Ramses II

"Das mit der "Diskretion" ist häufig so eine Sache. ANn die mit solchen Anliegen kommen wie "Mein Kollege ist immer so unfreundlich zu mir. Klärt das doch bitte mal mit ihm, aber lasst meinen Namen raus!" ist nicht zu helfen, das muss man ihnen klar machen."

Der Satz geht mir runter wie Öl :-))

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