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Kündigung Betriebsratsvorstand bei GmbH auflösung?

D
Denns
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag Kollegen, ich habe ein Problem ;-) Ich bin Betriebsratsvorsitzender bei einem Städtischen Tochterunternehmen , also in einer GmbH . Jetzt soll die GmbH aufgelöst werden und die Hälfte der Mitarbeiter gekündigt werden, der Betrieb wird aber weiter geführt (von der Stadt). Jetzt meine Frage, wird der Betriebsrat mit aufgelöst?
Und wenn JA, hat er einen Anspruch auf ein Jahr Kündigungsschutz nach der Amtszeit?

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Community-Antworten (2)

F
Forentroll

25.03.2011 um 14:50 Uhr

Was ist ein Betriebsratsvorstand??? Ich kenne nur Betriebsratsvorsitzenden!!!

Das wird auf vielen BR 1 + 2 usw. Semiaren gelehrt.^

Trotzdem: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebsuebergang.html Wenn es ein Betriebsübergang ist?

R
rkoch

25.03.2011 um 16:40 Uhr

@Forentroll

Du verpasst ein Detail: Die GmbH ist eine Institition privaten Rechts -> Betriebsrat Der Betrieb unter Stadtführung ist eine Institution öffentlichen Rechts -> Personalrat.

Mit dem Übergang des einen Rechts in das andere endet die Existenzberechtigung des BR augenblicklich, dafür lebt die Existenzberechtigung eines Personalrats auf.....

Allerdings kann ich auch nicht abschätzen welche Folgen dieser Übergang nach sich zieht, da ich vom öffentlichen Recht NULL Ahnung habe.. Deswegen hab ich auch bislang nix dazu gesagt..... Und auch auf den BR1+2-Seminaren wird Denns da nix erfahren. Das ist eine Grauzone für Betriebsräte. Ich würde mal Ver.di anhauen. Da diese mit beiden Arbeitgebern zu tun haben sollten die wissen was da passiert. ICH kann nur VERMUTEN, das der BR in irgendeiner Form ein Übergangsmandat oder Restmandat wahrnimmt und vielleicht auch noch das Recht hat einen Wahlvorstand einzusetzen (wobei das in der Form weder aus BetrVG noch aus BPersVG so hervorgeht).

Aber hier sind doch andere Kollegen zu Gange für die das BPersVG kein Fremdwort ist... Vielleicht können die was sagen....

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