Erstellt am 25.03.2011 um 13:50 Uhr von Forentroll
Was ist ein Betriebsratsvorstand???
Ich kenne nur Betriebsratsvorsitzenden!!!
Das wird auf vielen BR 1 + 2 usw. Semiaren gelehrt.^
Trotzdem:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebsuebergang.html
Wenn es ein Betriebsübergang ist?
Erstellt am 25.03.2011 um 15:40 Uhr von rkoch
@Forentroll
Du verpasst ein Detail:
Die GmbH ist eine Institition privaten Rechts -> Betriebsrat
Der Betrieb unter Stadtführung ist eine Institution öffentlichen Rechts -> Personalrat.
Mit dem Übergang des einen Rechts in das andere endet die Existenzberechtigung des BR augenblicklich, dafür lebt die Existenzberechtigung eines Personalrats auf.....
Allerdings kann ich auch nicht abschätzen welche Folgen dieser Übergang nach sich zieht, da ich vom öffentlichen Recht NULL Ahnung habe.. Deswegen hab ich auch bislang nix dazu gesagt..... Und auch auf den BR1+2-Seminaren wird Denns da nix erfahren. Das ist eine Grauzone für Betriebsräte. Ich würde mal Ver.di anhauen. Da diese mit beiden Arbeitgebern zu tun haben sollten die wissen was da passiert. ICH kann nur VERMUTEN, das der BR in irgendeiner Form ein Übergangsmandat oder Restmandat wahrnimmt und vielleicht auch noch das Recht hat einen Wahlvorstand einzusetzen (wobei das in der Form weder aus BetrVG noch aus BPersVG so hervorgeht).
Aber hier sind doch andere Kollegen zu Gange für die das BPersVG kein Fremdwort ist... Vielleicht können die was sagen....