W.A.F. LogoSeminare

Verfahren nach 103 BetrVG und Anwalt erkrankt

H
HansH
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Frage unser BR hat einen Anwalt für ein Verfahren nach 103 beuftragt. Unser Rechtsberater musste sich bis zum 23.03 schriftlich für den Kammertermin äussern . Jetzt ist er leider(seit 3 Wochen) erkrankt und die Frist wurde bis zum 01.04.11 verlängert . Was passiert wenn er bis dem Termin immer noch nicht anwesend ist und die Klageschrift erwiedern kann? Habt ihr da schon erfahrungen gesammelt?

Vielen Dank für Antworten

1.32501

Community-Antworten (1)

B
Bergziege

25.03.2011 um 12:13 Uhr

Laut § 53 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordung) ist jeder RA verpflichtet für eine Vertretung zu sorgen, die ihn bei längerer Abwesenheit (z.B. Krankheit oder Urlaub) vertritt. Erkundigt Euch in der Kanzlei, wer die Vertretung übernommen hat. Sollte die Vertretung nicht geregelt sein und ihr dadurch Schaden erlangen, weil z.B. Fristen nicht eingehalten wurden, dann könnt ihr bei der Rechtsanwaltskammer Beschwerde einlegen . Siehe auch BGH Urteil 17.03.2005, Az: IX ZB 74/04

Ihre Antwort