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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilbetriebsübergang

M
Malov
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

darf ein Teilbetriebsübergang ohne zustimmung des BR überhaupt von statten gehen... Hier ist das Problem, das der AG den Betriebsrat einfach außen vor läst, und die MA die übergehen, haben zum teil schon unterschrieben...

Danke für schnelle Antworten

MUCKI

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Community-Antworten (2)

U
Ulrik

25.03.2011 um 11:15 Uhr

§ 111 BetrVG Der Betriebsrat ist beteiligt, sofern es sich um einen dort genannten Vorfall handelt. Dann hat der AG mit dem BR zu beraten (nicht mitzubestimmen).

Im Rahmen eines Teilbetriebsüberganges würde ich als BR mit dem AG einen Interessenausgleich schliessen, und solange das nicht geschehen ist, gegen den Betriebsübergang vorgehen.

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