Erstellt am 23.03.2011 um 12:10 Uhr von Angie
Hallo Sonnenschirm,
wenn alles ordentlich abgelaufen ist und durch die Einstellung keine Punkte nach § 99 BetrVG berührt werden gibt es keinen Grund die Zustimmung zu verweigern.
Die Auswahl der eingegangenen Bewerbung trifft der Arbeitgeber.
Seit doch froh einen neuen Mitarbeiter zu bekommen.
LG
Angie
Erstellt am 23.03.2011 um 17:06 Uhr von Saxonia
Hallo -
ist der "alte" Mitarbeiter durch die Einstellung des Praktikanten von Kündigung bedroht? Dann müßte der BR der Einstellung widersprechen. Wird der Praktikant zusätzlich eingestellt und war die Stelle ausgeschrieben, siehe Angies Antwort. In die Ausschreibung kann der Arbeitgeber - gerade wenn die Stelle vorher noch nicht da war - alles reinschreiben, was er will. Er darf aber auch Mitarbeiter dort beschäftigen, die seinen eigenen Ausschreibungskriterien nicht entsprechen.
Der BR kann eine Arbeitsplatzbeschreibung fordern, in der die Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten genau benannt sind. Ob dafür z.B. ein Hochschulstudium gefordert wird oder nicht, ist aber auch da nicht Gegenstand der Mitbestimmung.
Gruß von Saxonia
Erstellt am 23.03.2011 um 23:11 Uhr von sonnenschirm
Ok, Danke für die Antworten.