Bayerische Corona Vorschriften
Bei uns im Betrieb werden aktuell die Corona-Vorschriften an die aktuellen Verordnungen angepasst.
Jetzt steht in der Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) Vom 23. November 2021 im letzten Paragraphen §18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 24. November 2021 in Kraft und mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft. Hat diese Verordnung eine Nachwirkung oder wie ist das gehandhabt?
Community-Antworten (2)
15.12.2021 um 10:47 Uhr
Na da wird es ab dem 16.Dezember eine neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geben, nämlich die Sechzehnte (das ist aber eher eine Vermutung von mir). Eine Nachwirkung gibt es nicht. Es ist ja ein genaues Enddatum benannt.
Nachtrag 9:48 Uhr: https://www.vbw-bayern.de/vbw/vbw-Fokusthemen/Fokus-Corona/Allgemeines/Kabinettsbeschl%C3%BCsse-vom-14.-Dezember-2021.jsp
(bei google gefunden)
15.12.2021 um 10:48 Uhr
Da wird wohl heute eine neue Verordnung kommen, denn NEIN ... Nachwirkung hat das nicht. Aber wenn die Verordnung schon seit dem 24.11. gilt frage ich mich, was der BR da gemacht hat ... der hätte dem AG längst in den Po treten müssen.
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