§37.2 was verbirgt sich dahinter?
Moin, ich habe leider die nächsten Tage kein BetrVG zur Hand und wollte fragen ob mir jemand von euch sagen kann was hinter der Freistellung bzw. Seminarausschreibung nach §37.2 gemint ist.
Vielen Dank schonmal :)
Community-Antworten (8)
22.03.2011 um 19:37 Uhr
Hallo, Googlen hilft!
22.03.2011 um 19:53 Uhr
Warum so weit "gehen". Der grüne Button oben "Urteile & Gesetze" führt auch zum Ziel. Mit kollegialen Grüßen
22.03.2011 um 20:19 Uhr
Ah vielen Dank, der Button ist ja gut :)
22.03.2011 um 20:23 Uhr
Abs. 2 gilt vor allem für die nicht freigestellten Betriebsratsmitglieder; Notwendige Arbeitsversäumnis berechtigt nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts. Er beschränkt sich aber nicht darauf, sondern enthält auch die Kriterien für eine Befreiung einzelner Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit entweder insgesamt oder nur für einige Tage im Monat oder in der Woche oder auch nur für einige Stunden des Tages soweit es erforderlich ist und die Freistellungsstaffel des § 38 Abs. 1 BetrVG nicht ausreicht, um die Betriebsratsaufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.
23.03.2011 um 11:01 Uhr
äääähhhhmmmm, Seminarausschreiben nach 37,2??? Hab ich noch nie gesehen... was ist das für ein Seminar, und vor allem bei wem?
23.03.2011 um 19:09 Uhr
DJ, *äääähhhhmmmm, Seminarausschreiben nach 37,2??? * Vermutungsmodus an:
es ist dieser Absatz gemeint: (6) Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind.
Vermutungsmodus aus
23.03.2011 um 23:20 Uhr
da steht aber: Seminarausschreibung nach §37.2 gemint ist.
und das irritiert mich
24.03.2011 um 18:37 Uhr
DJ, und das irritiert mich ja, versteh ich ja und wieder mal trägt der Frager nicht zur Auflösung bei. So gehen wir beide irritiert in das Wochenende. ;-))
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