W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vertrauliche/persönliche Personaldaten

T
Tiffi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, der Treuhänder/Insolvenzverwalter eines Kollegen -dieser befindet sich in der Privatinsolvenz- hat Anfang Jan. ein Schreiben erstellt (Inhalt: unterhaltsberechtigte Kinder, Gehaltspfändung) und an die Personalabt. in unserem Konzern geschickt. (Nachweislich > Einschreiben mit Rückschein). Aufgrund von Nachfragen stellte sich heruas, dass dieser Brief bis ca. Ende Febr. im Konzern "umherirrte". Das sollten solche sensiblen, persönlichen, vertraulichen Daten nicht tun. Weiß jemand welchen "Buchstaben" des Gesetzes bzw. § man hier anwenden kann/muss ???!!! Tiffi

1.33106

Community-Antworten (6)

W
wölfchen

23.03.2011 um 16:33 Uhr

. . . was willst Du da jetzt noch anwenden? Passiert ist passiert und solange keiner einen persönlichen Nachteil dadurch hat . . .

T
Tiffi

24.03.2011 um 08:58 Uhr

Das ist ja gerade das Problem - es ist ein pers. Nachteil entstanden (sorry, das habe ich gar nicht erwähnt. Durch das oben genannte Schreiben/gerichtlicher Beschluß werden alle alten Beschlüsse ungültig - daher hat die Personalabteilung einen falschen/zu hochen Unterhaltsbetrag vom Gehalt abgezogen und der Personalabteilung war es zur Zeit noch nicht möglich diesen "Fehler" zu korrigieren. Grüße Tiffi

P
Petrus

24.03.2011 um 10:08 Uhr

Das Eingangsdatum im Unternehmen ist doch (per Rückschein) belegt. Alles was danach kommt, ist das Problem der Firma...

T
Tiffi

24.03.2011 um 10:21 Uhr

Das sehe ich ja auch so - aber die PA prüft und prüft und prüft ...... Mittlerweile (incl. März) sind es etwas über 1200 € die dem Kollegen zu Unrecht abgezogen worden sind - nun will man wohl erst einmal ein Abschlag von 500 € zurüchzahlen und prüfen und prüfen und prüfen .... Was kann ich als BR hier tun ????? Ein Schreiben von mir liegt bereits in der PA vor, jedoch hat man auch hier noch nicht reagiert. Grüße Tiffi

W
wölfchen

24.03.2011 um 10:25 Uhr

. . . tjaaa, bei allem guten Willen, dem Kollegen helfen zu wollen: ist die Geldgeschichte dann eher ein individualrechtliches Problem. Außer guten Ratschlägen und moralischem Beistand sehe ich da wenig Angriffsmöglichkeit . . .

T
Tiffi

24.03.2011 um 11:48 Uhr

Das habe ich auch schon befürchtet - Vielen Dank für eure Unterstützung Grüße Tiffi

Ihre Antwort