Erstellt am 21.03.2011 um 13:33 Uhr von Forentroll
BetrVG § 29
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Erstellt am 21.03.2011 um 13:51 Uhr von Kölner
@Amalie
Wenn ein BRV sich so verhält, dann gäbe es mindestens einen weiteren TOP: Abwahl des BRV!
Erstellt am 21.03.2011 um 16:22 Uhr von rkoch
@Kölner
Nur das dann das Henne-Ei-Problem noch größer wird: Es braucht schließlich auch dazu ein viertel der BRM um diesen TOP aufzunehmen.... Und auch noch einen Kandidaten der dann die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen kann....... Beides sehe ich nicht als gegeben.....