Nachladung ja oder nein, wenn ein Tagesordnungspunkt einen selbst betrifft
Zu einer Betriebsratsitzung ist auf der Tagesordnung eine Höhergruppierung von einen ordentlichen anwesenden Betriebsratsmitglied, muss dafür ein Ersatzmitglied für den Tagesordnungspunkt nachgeladen werden oder langt es wenn der Betroffene bei der Abstimmung zu dem Tagesordnungspunkt kurz die Sitzung verläßt?
Community-Antworten (1)
24.07.2019 um 11:00 Uhr
Nee, das betroffene Mitglied ist ja sozusagen (rechtlich) verhindert, also müsstest Du für diesen Tagesordnungspunkt ein Ersatzmitglied laden. Den Rest der Sitzung kann das ordentliche Mitglied teilnehmen, eben nur zu den ihm betreffenden Punkte ein E-Mitglied.
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