Erstellt am 18.03.2011 um 16:31 Uhr von Ulrik
Hi,
da braucht ihr keine BV zu.
Fasst im BR einen Beschluss gem. § 93 BetrVG unn teilt dies dem AG mit.
Sollte er nicht intern ausschreiben, dann widersprecht der nächsten Einstellung.
Ich wette, dann lernt er es :-)
Erstellt am 18.03.2011 um 17:19 Uhr von Petrus
Ergänzung:
Beschluss und Mitteilung sollten natürlich konkretisieren, welche Inhalte die Stellenausschreibung eurer Ansicht nach haben sollte (Arbeitsinhalte, Gehaltsgruppe, erforderliche Qualifikation, ...)
Sonst kriegt ihr womöglich Stellenausschreibungen der Form: Wir suchen einen Produktionsmitarbeiter. Punkt. Und wisst nicht, ob er jetzt Schlosser, Tischler, Dreher, Lackierer oder Schweißer sucht...
Ansonsten hilft Google. Und fördert z.B. vom Forenbetreiber folgendes zutage: http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3AMuster-Betriebsvereinbarung%26%23x3a%3B+Innerbetriebliche+Stellenausschreibung