Erstellt am 18.03.2011 um 13:16 Uhr von lkjmn
Hallo Wamme ....
auf díe Antworten bin ich gespannt denn ich habe das genau so wie du bescvhrieben hast gemacht und bin dann von der GL des Betriebes verwiesen worden....auf deutsch die GL hat gesagt das ich hier nichts verloren habe wenn ich Krankgeschrieben bin........dann bekam ich sogar eine Woche später eine schriftliche ABMAHNUNG per Post zugeschickt mit dem Vermerk das diese in die Personalakte kommt!!!!!
Lustig oder......
Erstellt am 18.03.2011 um 13:19 Uhr von MonaLisa
@wamme,
klar kann das Betriebsratmitglied an der Sitzung teilnehmen, solange die Heilung dadurch nicht verzögert wird?
Arbeitsunfähig heisst nicht amtsunfähig!
Fairerhalber sollte er/sie dem BRV Bescheid sagen, dass an der Sitzung teilgenommen wird, damit kein Ersatzmitglied eingeladen wird.
Ausseracht sollte aber nicht gelassen werden, ob die Teilnahme unbedingt notwendig ist........
Wofür hat man Ersatzmitglieder?
Erstellt am 18.03.2011 um 13:19 Uhr von mischkabär
siehe Antworten zum Beitrag 39437
Erstellt am 18.03.2011 um 13:21 Uhr von MonaLisa
@lkjmn,
Beratungsresistent? :-)
Erstellt am 18.03.2011 um 13:47 Uhr von Südmann
lkjmn
niemand kann dich wegen der Absicht, an einer BR-Sitzung teilnehmen zu wollen, des Betriebes verweisen, wenn du BR bist
dies wäre ein klassischer Straftatbestand der Behinderung von BR-Arbeit im Sinne des § 119 BetrVG
die Abmahnung ist natürlich unwirksam
im Gegenteil - sie kann noch als Munition im Sinne des 119 verwendet werden
krankheitsbedingt gibt es natürlich dann evtl. Klärungsbedarf,
in Bezug darauf, das du nichts unternehmen dürftest, das deiner Genesung schadet,
also wäre schon wichtig, weswegen du krankgeschrieben wärst
Erstellt am 18.03.2011 um 13:51 Uhr von lkjmn
war auf die Hand gefallen und musste mi drei Stichen genäht werden....hatte eine Gipsschiene dran!
Kam aber mit dem Taxi zum Geschäft weil ich ja nicht Auto fahren konnte!