Erstellt am 15.03.2011 um 11:42 Uhr von mischkabär
Ja, kann er/sie.
Arbeitsunfähig heißt nicht gleichzeitig amtsunfähig. Wenn sich das BRM also in der Lage fühlt, trotz AU an einer BR- Sitzung teilzunehmen darf er das.
Erstellt am 15.03.2011 um 11:43 Uhr von hansh
Ja kann er .
Wenn er nicht bettlägríg ist und es denn Heilungsprozess verkürzt.
Ihr müsst euch dran gewöhnen ,manche Arbeitgeber suchen Probleme und finden sie ,gerade bei BRs.
Schult euch ,werdet sicherer und haltet dagegen.
Erstellt am 16.03.2011 um 11:35 Uhr von Procyon
cortessa
habt ihr schon ersatz geladen ? wobei wir uch beim thema sind ersatzs mitglieder vom br und deren rechte.... die durch diesen kollegen der im krank unbedingt zur sitzung kommen will. weis der was er dem ebrm antut? bzw was er dem ebrm vorenthält?
ggf solltet ihr auch überlegen was ihr eurem "gesammtbild" damit antut. sätze wie faule BR oder wer im BR ist will nur nicht arbeitren etcc..) kennt ihr ja bestimmt auch, leider führen diese art von aktionen von brms dazu das diese bösen sdätze gerne genommen werden. ich finde er sollte uhause beleibven. der ag zwingt ihn ja auch nicht zur arbeit, er könnte ihn ja weil er ja scheinbar nicht bettlägerig ist für andre arbeiten einteilen ?????? z.b telefondienst ?
für mich ist dieser spgat nicht nach vollziehbar. der kranke brm richtet in meinen kleinen augen nur schaden an, er sorgt dafür das ein ebrm z.b nicht mit in den kündigungschutz kommt . ich würde mich anstelle des ebrms beschweren weil ich mich sehr veräppelt fühlen würde. was der arbeitgeber davon halten soll das dürft ihr selber bedenken, ebenso die fatalen folgen für die zusammen arbeit. die belegschaft wird es ja bestimmt verstehen.
das ehrenamt betriebsrat ist so eine sache... die brms bkommen ja vollen lohnausgleich ? wie steht es damit ? bekommt er für den tag gehalt ???? sehr fraglich das ganze. er sollte es nicht machen.