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Vorzeitige Kündigung von ausgeschiedenem Betriebsratsmitglied

O
oldmen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, kann man einem ausgeschiedenen Betriebsratsmitglied noch vor Ablauf des einjährigen Kündigungsschutzes vorzeitig kündigen, wenn der Arbeitgeber aussagt er hätte keine Arbeit mehr für den betroffenen Mitarbeiter? Muß der AG ein Jahr warten?

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Community-Antworten (4)

P
Petrus

14.03.2011 um 15:12 Uhr

Schlicht und ergreifend: JA, der ArbGeb muss warten. Und dann kommt noch die Sozialauswahl im gesamten Betrieb... Oder er kündigt jemand anderem (unter Beachtung der Sozialauswahl) - und das Ex-BRM kommt auf die freie Stelle.

D
DocPille

14.03.2011 um 15:19 Uhr

@Petrus

Ich sage , ja der AG kann kündigen er muss nicht warten.

Die Frage ist ja dann wie reagiert der AN und der BR(hat ja sicher widersprochen).

P
Petrus

14.03.2011 um 15:42 Uhr

@doc: In diesem Sinne natürlich schon - da kann man auch einem verbeamteten, schwerbehinterten, schwangerem BR-Mitglied kündigen... Da braucht man dann nicht mal einen Anwalt für die Feststellung der Nichtigkeit der Kündigung :-)

R
rkoch

14.03.2011 um 16:57 Uhr

Dazu kommt noch:

wenn der Arbeitgeber aussagt er hätte keine Arbeit mehr für den betroffenen Mitarbeiter?

I.d.R. wird das auf einen EINZELNEN AN nicht zutreffen. Haben die anderen AN etwa noch genug Arbeit und nur das BRM nicht mehr? Wenn man das dementsprechend umdeutet in: "wegen Arbeitsmangels wird eine GANZE Abteilung geschlossen" dann wäre es durchaus möglich auch einem BRM (vorzeitig) rechtswirksam zu kündigen. Insofern: Was geht da tatsächlich vor?

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