Erstellt am 14.03.2011 um 14:12 Uhr von Petrus
Schlicht und ergreifend: JA, der ArbGeb muss warten. Und dann kommt noch die Sozialauswahl im gesamten Betrieb...
Oder er kündigt jemand anderem (unter Beachtung der Sozialauswahl) - und das Ex-BRM kommt auf die freie Stelle.
Erstellt am 14.03.2011 um 14:19 Uhr von docpille
@Petrus
Ich sage , ja der AG kann kündigen er muss nicht warten.
Die Frage ist ja dann wie reagiert der AN und der BR(hat ja sicher widersprochen).
Erstellt am 14.03.2011 um 14:42 Uhr von Petrus
@doc:
In diesem Sinne natürlich schon - da kann man auch einem verbeamteten, schwerbehinterten, schwangerem BR-Mitglied kündigen... Da braucht man dann nicht mal einen Anwalt für die Feststellung der Nichtigkeit der Kündigung :-)
Erstellt am 14.03.2011 um 15:57 Uhr von rkoch
Dazu kommt noch:
> wenn der Arbeitgeber aussagt er hätte keine Arbeit mehr für den betroffenen Mitarbeiter?
I.d.R. wird das auf einen EINZELNEN AN nicht zutreffen. Haben die anderen AN etwa noch genug Arbeit und nur das BRM nicht mehr? Wenn man das dementsprechend umdeutet in:
"wegen Arbeitsmangels wird eine GANZE Abteilung geschlossen"
dann wäre es durchaus möglich auch einem BRM (vorzeitig) rechtswirksam zu kündigen. Insofern: Was geht da tatsächlich vor?