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Kann BR betrieblich bedingter Kündigung widersprechen die vorzeitige Auflösung eines Zeitarbeitsvertrages zur Folge haben soll ?

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iustitia68
Nov 2016 bearbeitet

Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat einer Kündigung zu Widersprechen die auf betrieblich bedingten Gründen aufgebaut ist und die vorzeitige Auflösung eines Zeitarbeitsvertrages zur Folge haben soll. Hierbei ist allerdings zu erwähnen, daß laut dem geschlossenen Arbeitsvertrag eine ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages für beide Seiten unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen möglich ist......

-Es geht hierbei um eine 23Jährige Mitarbeiterin. -Dem Betriebsrat wurde die Kündigung unterbreitet -Kündigungsfristen werden gewahrt

Besteht hierbei die Möglichkeit der Ablehnung durch den BR Aufgrund des fehlenden sozialgerechtfertigten Grundes?

4.00002

Community-Antworten (2)

O
otto

11.09.2005 um 03:32 Uhr

Die Vereinbarung im befristeten Arbeitsvertrag, daß eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit des befristeten Vertrags möglich ist, bedeutet nur, daß der Arbeitgeber in dieser Zeit überhaupt kündigen kann (§ 15 Abs. 3 TzbfG). Ob die Kündigung rechtmäßig ist, ist eine ganz andere Frage. Hier gelten die allgemeinen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes. Hier ist zu fragen:

  1. Welche besonderen betrieblichen Ereignissen (z.B. völlig überraschender Auftragsmangel und Ähnliches) bewegen den Arbeitgeber zu dieser Kündigung?
  2. Wie lange wäre der befristete Arbeitsvertrag noch "gelaufen"? Ist es dem Arbeitgeber nicht zumutbar, den ohnehin nur befristeten Arbeitsvertrag noch bis zum Ende zu erfüllen? Natürlich kann der BR der Kündigung widersprechen, wenn er sie nicht für sozial gerechtfertigt ansieht.
V
viktor

12.09.2005 um 10:28 Uhr

neben der Klärung der oben genannten Punkte von otto, denke ich doch, dass der BR auf jedem Fall widersprechen kann, weil die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist. Der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet für den AN einen herben Verlust, dahingegen ist es dem AG meist zuzumuten, den befristeten Vertrag auslaufen zu lassen. Besteht die Befristung noch länger, wäre - wie otto schon schreibt - die soziale Auswahl unter allen vergleichbaren AN anzustellen.

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