Betriebsrat ohne Gewerkschaft?
Moin,
ich bin in einer Firma tätig wo es grade drunter und drüber geht, der Gründer "geschasst" wurde und die Firma nun von einer Finanzgesellschaft aus Amiland übernommen wird. Die Mitarbeiterbehandlung war shcon zuvor unter aller Sau - nun dürfte es noch schlimmer werden.
Mein Problem ist, das Verdi verlangt, daß mind. 50% in der Gewerkschaft sein muessen. Richtig unterstützt fühle ich mich jedenfalls nicht, sodaß ich überlege ohne Verdi-Unterstützung einen Betriebsrat zu gründen.
Ist dies möglich und gäbe es hier vielleicht jemand der bereit wäre mich mit Rat und Tat zu unterstützen - insbesondere wie ich es solange geheim halten kann das die mich nicht vorher kündigen.
Gruß Bernd
Community-Antworten (6)
12.03.2011 um 06:27 Uhr
Hallo berniwindel,
wenn es so sein sollte, das der GEW-Sekretär diese % Zahl verlangt sollte man Ihm gehörig den Marsch blasen. Bist Du denn Mitglied? Ich kann die von der GEW aber auch verstehen, Sie bieten Leistungen an und möchten dafür auch bezahlt werden. Wir haben einen Mitgliedsdurchschnitt von ca. 20 % und haben diese Probleme mit der GEW nicht und wir sind mit 3 gewerkschaftlichen MA angefangen (1%). Tipp: Versreche denen, das Ihr nach erfolgreicher NR Wahl, auf Mitgliederwerbung geht. Macht es bloß nicht ohne GEW Unterstützung.
12.03.2011 um 09:48 Uhr
. . . also, wenn ich eins begriffen habe: die Gewerkschaft ist nicht explizit für die Unterstützung der Betriebsräte zuständig, dafür gibt es Rechtsanwälte, die der AG zu bezahlen hat. Sie vertreten ihre GEW-Mitglieder und deren Interessen. Sie sollen zwar eng mit den BR zusammenarbeiten, weil die Interessenlage fast identisch ist, aber wenn die Gewerkschaft in Eurem Betrieb was bewegen soll, dann braucht es tatsächlich einen hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad, denn sonst stehen sie vor dem Arbeitgeber als Bittsteller, als zahnloser Tiger, oder wie man das sonst bezeichnen soll. Um z.B. Forderungen durchsetzen zu können muss man evtl. streiken können. Kannst Du Dir einen Streik vorstellen mit 10 % der Belegschaft - da lächelt der AG nur müde. 50% erscheint mir da tatsächlich fast als unterste Grenze, wenn man was bewegen will. Besser und kraftvoller wären 80%.
P.S.: Die Nichtgewerkschafter profitieren schon genug von der Gleichbehandlung bei der Lohngestaltung . . .
12.03.2011 um 10:43 Uhr
Moin Wölfchen,
es geht darum einen Betriebsrat zu gründen - da sind solche Zahlen utopisch und weltfremd.
Derzeit sind 0 von ca. 500 in der gewerkschaft.
Gruß Bernd
12.03.2011 um 15:11 Uhr
@berniwindel
Gründe mit min. 3 Gleichgesinnten einen Wahlvorstand Ersatzmitglieder sinnvoll), erlasse ein Wahlausschreiben, finde Kandidaten für einen Betriebsrat, bei der von Dir angebenen Betriebsgröße ein 11 er Gremium plus Ersatzmitglieder (Nachrücker) 1 komplette Freistellung ist bei der angebenen Betriebsgröße sicher, ab 501 Mitarbeiter sogar 2 Freistellungen. Ab Gründung des Wahlausschusses habt Ihr Kündigungsschutz. Die Beteiligung einer GEW ist nicht zwingend erforderlich, aber äußerst hilfreich, da es doch einiges zu beachten gibt, wenn Ihr alles richtig machen wollt. Außerdem gibt es hier auf diesen Seiten sinnvolle Hilfe zur BR Wahl (Button = Betriebsratswahl)
Viel Erfolg für Euer Vorhaben
12.03.2011 um 17:07 Uhr
. . . dass es um eine BR-Wahl geht, hattest Du aber nicht geschrieben ;-) trotzdem gilt die Aussage, dass die Gewerkschaft nicht der zum Nulltarif zu habende Notnagel ist. In Betrieben mit hohem Organisationsgrad helfen sie schon bei der BR-Wahl, aber bei 0 von 500 würde ich auch meine Zweifel haben. Wie sollen die durch Beiträge finanzierten Gewerkschaftssekretäre ihren Mitgliedern verklickern, dass sie für deren Probleme wenig Zeit haben, weil sie eben mal einem gewerkschaftslosen Betrieb bei der BR-Wahl helfen. Das wäre nicht mal unter Gewerkschaftswerbung zu verbuchen - bei dem durch fehlende Beiträge recht mageren Etat . . .
12.03.2011 um 20:06 Uhr
Macht es bloß nicht ohne GEW Unterstützung. Antwort 1 Erstellt am 12.03.2011 um 05:27 Uhr von kainil
Warum nicht ???
MFG Hassan
Verwandte Themen
Persönlichkeitswahl ggf listenwahl
ÄlterWir haben nächten Monat BR wahl undzwar bis jetzt sah so aus dass wir ein Persönlichkeitswahl gemacht werden bis die aussage vom Gewerkschaft die Aussage lautet so;die nicht Gewerkschaft Mitglieder si
Rechte der Gewerkschaft im BR
ÄlterHallo Kollegen, ich bin neu im BR und habe da mal eine Frage: Welche Rechte hat die Gewerkschaft im BR? Wenn ein BRM in der Gewerkschaft und 25% der BRM beantragen muss der BRV die Gewerks
2 Betriebsratswahlen?
ÄlterHallo eine Kollegin die der Gewerkschaft(Kollegin A) angehört hat mit bekommen das sich in unserem Betrieb 3 Frauen(ohne Gewerkschaft /Kollegin B ) zusammen gesetzt haben um eine Betriebsrat wahl zu
Muss man die Gewerkschaft vom Wahlaushang informieren?
ÄlterHallo Alle miteinander! In unserer Firma wird zur Zeit zum ersten Mal eine Betriebsratswahl durchgeführt. Der Wahlvorstand hatte einen Wahlerlass zum Aushang gebracht und mit einer 2-wöchigen Frist u
Kündigung - Betriebsratsanhörung bei gewerkschaftlich entsendetem Wahlvorstandsmitglied - §102 oder §103 BetrVG ?
ÄlterHallo, Ich wurde von einer Gewerkschaft als zusätzliches Mitglied Gemäß §16 BetrVG abs. 1, in den Wahlvorstand entsendet. Das wurde dem Vorsitzenden des Wahlvorstands auch schriftlich mitgeteilt. Zwe