Erstellt am 12.03.2011 um 05:27 Uhr von kainil
Hallo berniwindel,
wenn es so sein sollte, das der GEW-Sekretär diese % Zahl verlangt sollte man Ihm gehörig den Marsch blasen. Bist Du denn Mitglied?
Ich kann die von der GEW aber auch verstehen, Sie bieten Leistungen an und möchten dafür auch bezahlt werden. Wir haben einen Mitgliedsdurchschnitt von ca. 20 % und haben diese Probleme mit der GEW nicht und wir sind mit 3 gewerkschaftlichen MA angefangen (1%). Tipp: Versreche denen, das Ihr nach erfolgreicher NR Wahl, auf Mitgliederwerbung geht. Macht es bloß nicht ohne GEW Unterstützung.
Erstellt am 12.03.2011 um 08:48 Uhr von wölfchen
. . . also, wenn ich eins begriffen habe: die Gewerkschaft ist nicht explizit für die Unterstützung der Betriebsräte zuständig, dafür gibt es Rechtsanwälte, die der AG zu bezahlen hat. Sie vertreten ihre GEW-Mitglieder und deren Interessen. Sie sollen zwar eng mit den BR zusammenarbeiten, weil die Interessenlage fast identisch ist, aber wenn die Gewerkschaft in Eurem Betrieb was bewegen soll, dann braucht es tatsächlich einen hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad, denn sonst stehen sie vor dem Arbeitgeber als Bittsteller, als zahnloser Tiger, oder wie man das sonst bezeichnen soll. Um z.B. Forderungen durchsetzen zu können muss man evtl. streiken können. Kannst Du Dir einen Streik vorstellen mit 10 % der Belegschaft - da lächelt der AG nur müde. 50% erscheint mir da tatsächlich fast als unterste Grenze, wenn man was bewegen will. Besser und kraftvoller wären 80%.
P.S.: Die Nichtgewerkschafter profitieren schon genug von der Gleichbehandlung bei der Lohngestaltung . . .
Erstellt am 12.03.2011 um 09:43 Uhr von berniwindel
Moin Wölfchen,
es geht darum einen Betriebsrat zu gründen - da sind solche Zahlen utopisch und weltfremd.
Derzeit sind 0 von ca. 500 in der gewerkschaft.
Gruß
Bernd
Erstellt am 12.03.2011 um 14:11 Uhr von Wadlbeisser
@berniwindel
Gründe mit min. 3 Gleichgesinnten einen Wahlvorstand Ersatzmitglieder sinnvoll), erlasse ein Wahlausschreiben, finde Kandidaten für einen Betriebsrat, bei der von Dir angebenen Betriebsgröße ein 11 er Gremium plus Ersatzmitglieder (Nachrücker) 1 komplette Freistellung ist bei der angebenen Betriebsgröße sicher, ab 501 Mitarbeiter sogar 2 Freistellungen.
Ab Gründung des Wahlausschusses habt Ihr Kündigungsschutz.
Die Beteiligung einer GEW ist nicht zwingend erforderlich, aber äußerst hilfreich, da es doch einiges zu beachten gibt, wenn Ihr alles richtig machen wollt.
Außerdem gibt es hier auf diesen Seiten sinnvolle Hilfe zur BR Wahl (Button = Betriebsratswahl)
Viel Erfolg für Euer Vorhaben
Erstellt am 12.03.2011 um 16:07 Uhr von wölfchen
. . . dass es um eine BR-Wahl geht, hattest Du aber nicht geschrieben ;-) trotzdem gilt die Aussage, dass die Gewerkschaft nicht der zum Nulltarif zu habende Notnagel ist. In Betrieben mit hohem Organisationsgrad helfen sie schon bei der BR-Wahl, aber bei 0 von 500 würde ich auch meine Zweifel haben. Wie sollen die durch Beiträge finanzierten Gewerkschaftssekretäre ihren Mitgliedern verklickern, dass sie für deren Probleme wenig Zeit haben, weil sie eben mal einem gewerkschaftslosen Betrieb bei der BR-Wahl helfen. Das wäre nicht mal unter Gewerkschaftswerbung zu verbuchen - bei dem durch fehlende Beiträge recht mageren Etat . . .
Erstellt am 12.03.2011 um 19:06 Uhr von Hassan
Macht es bloß nicht ohne GEW Unterstützung.
Antwort 1 Erstellt am 12.03.2011 um 05:27 Uhr von kainil
Warum nicht ???
MFG Hassan