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Mitbestimmung in Österreich?

T
teletele
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, weis zufällig jemand wie die Mitbestimmung in Österreich bzgl. unseres §87 Abs. 1 (6) BetrVG -techn. Einrichtung...- aussieht? Vielen Dank.

1.29001

Community-Antworten (1)

A
alterBrummbär

11.03.2011 um 19:36 Uhr

teletele, die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates sind im österreichischen Arbeitsverfassungsrecht abschließend aufgezählt. Diese lassen sich in folgende Gruppen kategorisieren: Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Überwachungsrechte; Der Betriebsrat hat das Recht, die Einhaltung der die Arbeitnehmer des Betriebs betreffenden Rechtsvorschriften zu überwachen (z. B. Einsichtnahme in die Bezüge der Arbeitnehmer oder Arbeitszeitaufzeichnungen). Interventionsrechte; Der Betriebsrat hat das Recht, im Interesse der Arbeitnehmer entsprechende Maßnahmen zu beantragen und die Beseitigung von Mängeln zu verlangen. Der Betriebsrat oder der Arbeitgeber können auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten und Rechtsverhältnissen klagen, wenn mindestens ** drei **Arbeitnehmer des Betriebes betroffen sind. In diesen Feststellungsverfahren ist ein dreistufiger Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof vorgesehen.

Sämtliche Gesetze in Österreich: www.bka.gv.at sowie: http://www.betriebsraete.at/servlet/ContentServer?pagename=ANV/Page/Index&n=ANV_1.1

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