Erstellt am 10.03.2011 um 12:15 Uhr von Angie
Hallo Sturm,
bei einer Reiseordnung greift das MBR nicht. Sie gilt aber für alle die eine Dienstreise antreten. Wenn dort steht, dass ein Antrag auf Dienstreise abgegeben werden muss, dann muss dies auch erfolgen.
LG
Angie
Erstellt am 10.03.2011 um 13:21 Uhr von ganther
sehe ich anders....
was will der AG denn bei einem BR-Seminar machen? Beantragen muss der BR hier ja gerade nicht...
Unsere BRM machen es trotzdem. Nicht als Genehmigung sondern damit man die Dienstreise anzeigt. Es geht den Kollegen dabei eher um den Nachweis falls ein Wegeunfall passiert
Erstellt am 10.03.2011 um 14:44 Uhr von Petrus
@Ganther:
Bei BR-Seminaren genehmigt der BRV als "Vorgesetzter" die Dienstreise/ den Seminarantrag ;-) (nach entsprechendem Beschluss des Gremiums selbstverständlich)
Wenn die Pers.Abt. was zum abheften braucht - bitte :-)
Erstellt am 10.03.2011 um 14:51 Uhr von docpille
ich kann nichts lesen das es ein BR-Seminar sein soll
Erstellt am 10.03.2011 um 17:22 Uhr von ganther
@Petrus
bei uns würde ein Sturm der Entrüstung durchs Gremium gehen wenn der BRV nur ansatzweise mal äußern sollte dass er diesen Antrag genehmigen könnte. Wo ist hier die Rechtsgrundlage.... Der BRV ist nicht weisungsbefugt.... Der Beschluss der BR reicht völlig aus.... Großmachtphantasien haben zur Abwahl des letzten BRV geführt seit dem ist man hier bei uns sehr sehr vorsichtig ;-)
Und die PA braucht das Ding bei uns nicht.
@docpille
das habe ich mal unterstellt. Denn sonst ist der Sachverhalt ja sehr interessant. Bei der GL wird "angemeldet" und beim direkte Vorgesetzten "meldet" man sich "ordnungsgemäß" (was auch immer das dann heißen soll) "ab"
Also wenn es sich um einen normalen AN handelt dann sollte er erst einmal eine Genehmigung der Schulung vom AG abwarten und nicht einfach in der Weltgeschichte umherfahren. Wenn das bei mir ein AN machen würde, könnte er sich etwas anhören und beim nächsten mal bucht er dann die Seminare bei der Arbeitsagentur
Erstellt am 10.03.2011 um 17:40 Uhr von Petrus
@ganther:
> Und die PA braucht das Ding bei uns nicht.
Na dann ist ja gut. Unsere ist der Meinung, sie braucht sowas. Und zwar auf ihren "amtlichen Formularen".
> bei uns würde ein Sturm der Entrüstung durchs Gremium gehen wenn der BRV nur ansatzweise
> mal äußern sollte dass er diesen Antrag genehmigen könnte. Wo ist hier die Rechtsgrundlage....
> Der BRV ist nicht weisungsbefugt...
So ungefähr kam das von unserer PA. (Die wollte wohl, dass der Geschäftsführer die Dinger genehmigt...)
Wir haben dem Personalchef dann klar gemacht:
> Der Beschluss der BR reicht völlig aus....
Das heißt also: Die "Genehmigung" erteilt der BR als Gremium. Punkt.
Und die Aufgabe des BRV ist es, die Beschlüsse des BR dem ArbGeb mitzuteilen. Das hat er auf Bitte der PA im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit mittels deren Formularen getan. Und seine Unterschrift unter dem Feld "genehmigt" ist als schriftliche Bestätigung zu sehen, dass die Genehmigung vom Zuständigen, nämlich dem BR, ordnungsgemäß erteilt wurde.
Seit dem kriegt die PA wie gewünscht ihre Formulare nach jedem Schulungsbeschluss.
Über die Unterschrift von BRV oder Stelli gab's nie wieder Rückfragen.