ich hätte gerne gewusst ob es mitebstimmungspflichtig ist, wenn jemand seinen Arbeitsplatz wechseln soll, weil irgendwann einmal der Aufgabenbereich verändert wird???
Wenn ja, auf welchen § kann ich mich berufen?
Danke im Voraus
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten