Urlaubplanung - MBR des BR?
Falls ,ein Urlaub einmal genehmigt ist, darf der Urlaub wegen eines plötzlichen Personalmangels gestrichen werden z.B krankheit und können sie mir ein gerichtsurteil nennen wo man so etwas nachlesen kann MfG H.muellers
Community-Antworten (1)
02.03.2011 um 15:51 Uhr
hihi,heiner
Wenn der Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum Urlaub genehmigt hat, so ist er generell daran gebunden. Ein rechtlich zulässiger Widerruf kommt nur in extremen Notfällen in Betracht. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes muss etwas Unvorhergesehenes passiert sein, für das die Urlaubssperre der einzige Ausweg ist (AZ: 1 AZR 200/ 58 und 2 AZR 367/91). Der Betrieb müsste zum Beispiel vor dem Aus stehen. Davon könnte man sprechen, wenn etwa wegen einer Grippewelle die halbe Belegschaft ausfällt und die Produktion in Gefahr gerät.
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