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Mitbestimmungsrecht bei Schulungen

G
Gustl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen!

Eine Frage zu Schulungen von MA, méin Wisenstand ist, bei Vorhaben Informationsrecht und bei der Durchführung Mitbestimmungsrecht. Wie ist soll die Handhabe vom GF sein? Muss er uns einen Antrag vorlegen, wen er wo und wann zur Schulung schickt, was wir dann unterschreiben? Vorfall ist jener, dass der GF ohne Info an den BR zu geben, 3 MA auf Schulungen schickt. Was können wir tun. Den MA wollen wir es schon ermöglichen, doch in einem Fall wurde es einem MA seit 2 Jahren zugesagt, aber ein andere ist vorgezogen worden.

Danke für eure Hilfe.

1.02001

Community-Antworten (1)

Z
zyklus

01.03.2011 um 11:51 Uhr

Hi,

es wäre schon sinnvoll, wenn Ihr mit dem AG einen Plan aufstellt wer zu welcher Bildungsmaßnahme geschickt wird. Ihr könnt das natürlich auch per BV regeln. Ansonsten mal die Kommentierung zum § 98 BetrVG lesen.

zyklus

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