W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeitenänderung

S
schnucki
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Letzte Woche während unserer Sitzung kam ein Kollege zu uns, mit einer Frage ( Bitte ) die wir ihm leider nicht beantworten konnten. Vielleicht könnt ihr ja weiter helfen.

Der Kollege um den es geht hat Rheuma und einen Grad der Behinderung von 30 %. Er hat bisher 4 Stunden pro Tag gearbeitet, in Früh,- Mittel und Spätschicht. Nun hat sich seine Krankheit verschlimmert, so dass er unseren Chef gebeten hat, ihn nur noch in Früh,- und Mittelschicht einzuteilen, da gegen Abend seine Schmerzen schlimmer wären. Er brachte sogar ein Attest seines Arztes mit, der bestätigte, dass der Kollege aus gesundheitlichen Gründen nur noch bis Nachmittag arbeiten kann. Unser Chef sagte zu ihm , dass das nicht gehen würde. Er wäre dann wohl nicht mehr im Einzelhandel einsetzbar und sollte sich eine andere Arbeitsstelle suchen. Der Kollege war natürlich sehr aufgelöst und hat uns um Hilfe gebeten.

Was können wir ihm raten ?

2.06708

Community-Antworten (8)

I
Immie

28.02.2011 um 23:48 Uhr

@schnucki Einen Gleichstellungsantrag stellen und das schnellstens.

N
niemand

01.03.2011 um 09:53 Uhr

Wenn sich die Erkrankung so sehr verschlimmert hat sollte er einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt stellen, um einen GdB größer 50 zu erreichen.

Habt ihr eine Schwerbehindertenvertretung im Betrieb. Wenn nicht, wie viele Schwerbehinderte Kollegen arbeiten in eurem Betrieb?

L
Lotte

01.03.2011 um 10:39 Uhr

schnucki, der Kollege kann durchaus mit dem AG im Rahmen des § 8 TzBfG über die Verteilung seiner AZ verhandeln. Dazu gibt es auch Urteile, wann ein AG den Verteilungswunsch ablehnen kann. Leider ist auch die Gleichstellung oder Anerkennung eines höheren Grades der Behinderung kein garantierter Freibrief für die Verteilung, macht aber vieles einfacher. Sollte eine Gleichstellung vorhanden sein, würde ich das Integrationsamt und den Integrationsfachdienst einschalten.

Z
zyklus

01.03.2011 um 12:07 Uhr

Hi,

auch auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen: Irgendwie stellt sich mir die Frage, ob eine Krankheit Uhrzeiten oder Tageszeiten kennt? (bis 15.00 Uhr sind die Schmerzen auszuhalten, aber ab 15.30 Uhr wirds unerträglich)

Ich gebe Euch aber vollkommen Recht, dass man hier durchaus eine Lösung finden kann.

zyklus

W
wölfchen

01.03.2011 um 12:28 Uhr

. . . zyklus, hast Du schon mal Zahnschmerzen gehabt? Die stellen sich pünktlich ein, wenn man zu Bett geht und gegen Morgen sind sie wieder weg ;-) . . .

N
niemand

01.03.2011 um 13:23 Uhr

Bei Rheuma müssen bestimmte Medikamente unter anderem auch sehr starke Schmerzmittel sehr regelmäßig eingenommen werden. Manche dieser Mittel verursachen auch nach der Einahme starke Müdigkeit und können so zu Arbeitsunfähigkeit zu einer bestimmten Tageszeit führen. Der Betroffene sollte auch ein sehr regelmäßigen Tagesablauf einhalten um mit der Krankheit besser leben zu können. Somit sind solch stark schwankende Arbeitszeiten für den Betroffenen schlecht möglich. Es ist aber schön, daß es hier Leute gibt, die es besser als der Arzt wissen.

S
schnucki

01.03.2011 um 15:35 Uhr

Hallo

Wir haben keine Schwerbehindertenvertretung bei uns , da wir nur 2 Schwerbehinderte und diesen Kollegen haben.

Die Antwort von Niemand trifft hierbei wohl auch genauso zu. Im Laufe des Tages werden seine Schmerzen stärker, er muss dann Medikamente einnehmen und somit ist er dann nicht mehr so " arbeitsfähig " wie vormittags. Er möchte ja auch gerne weiterarbeiten, aber der Chef kommt mit dem Argument, dass es im Einzelhandel eben bis 20 Uhr geht und dass er keine Mitarbeiter braucht, die eben nur bis zum Nachmittag einsatzbereit sind. Der Mitarbeiter ist bereits 5 Jahre in unserem Betrieb tätig.

N
niemand

01.03.2011 um 16:37 Uhr

Hallo, ich selbst bin Schwerbehindertenvertreter und auch selbst Betroffener. Der Kollege sollte sofort einen Änderungsantrag stellen, da er mit einer solch schweren rheumatischen Erkrankung mit Sicherheit einen Anspruch auf einen GdB größer 50 hat. Da ihr keine SBV im Betrieb habt sollte er sich zur Unterstützung an den VdK wenden. Dieser kann ihm beim Antrag helfen. So bald der Antrag gestellt ist kann er sich an das Integrationsamt wenden und um Hilfe bei den betrieblichen Problemen bitten. Der Br sollte den Kollegen auch so weit als möglich unterstützen, wobei es euch an der Erfahrung fehlen wird.

Ihre Antwort