Mitarbeitergespräch Verweigerungsrecht?
Hi @ all!
Kann man ein Mitarbeitergespräch verweigern? Mögliche Konsequenzen bekannt? Schon mal einer gemacht?
Gruß Exa
Nachtrag: bin BR Mitglied, somit weiss ich das ich jemanden als "Zeugen" mitnehmen darf - tue ich auch. Beim letzten Gespräch wurde mir durch die Blume Schläge angedroht.... . Nun - mein VG ist (meine persönliche Einschätzung!) ein Psycho vorm Herrn! Ferner wurde jetzt eine neue Leistungsbeurteilung/ Verhaltensleitfaden entworfen der aus meiner Sicht Haarsträubend ist (BR teilt diese Meinung nicht)! Auszug: Dubioses oder Unkooperatives handeln, Schaffung einer Machtbasis, übertriebene Konzentration auf Taktik, Unterdrückt kreatives Denken,hält Infos zurück etc. . Aus meiner Sicht kein Gespräch mehr sondern eine Psychoanalyse die nur auf eins abzielt.... . Also, kann man ein solches Gespräch ablehnen? Ich werde unseren Anwalt kontaktieren und eine Stellungnahme erbeten.
Gruß Exa
Community-Antworten (6)
11.05.2009 um 13:23 Uhr
ggf. darst Du einen BR mitnehmen. Aber verweigern? Davon würde ich dringend abraten!
11.05.2009 um 13:24 Uhr
@Exagorator, Verweigern..... Ja weigern kannst du dich immer,weil zwingen kann dich ja bekanntlich niemannd. "Mögliche Konsequenzen" Möglich ist alles... ob das immer Rechtend ist Bezweifel ich aber.
Sicher denkst du nun Tolllllllllll das Hilft ja ungemein :-( Stimmt aber das sind die Antworten auf deiner Fragen.
Aber ich habe einen Vorschlag, Du darfst sicher jemanndem zum Gespräch mit nehmen. Sollte das dein Gesprächsfüher ablehnen, würde ich mich an den BR wenden und um anhilfe bestehen, weil wenn der Ag dich alleine Sprechen will und du es nich möchtest weil du >??<
Also ein Zeuge ist nicht Verboten , Verweigern, schelchtes Wort, ablehnen.... ist wohl das bessere Wort.
Hat das Gespräch den einen Kern? bzw eine Art (Gesundheitsführsorge,Leistungsbewertung oder Zielvereiunbarung???? Würde hier sicher helfen damit du erfahrungen bekommst.
11.05.2009 um 14:16 Uhr
@paula, Zwingen ist ein grund einen Vertrag als Sittenwirdrig zu erachten.... Das mag in einigen Berufsgruppen, die auf Provisionarbeiten noch nicht so gelebt zu werden aber ich Bleibe-da-bei, zwang ist eine Nötigung und damit Strafbar und alles was unter Zwang gesagt und unterschrieben wird ist "nichtig". Deshalb sollte jeder AG von sich aus immer einen Zeugen mit laden bzw anbieten. Ich wüsste nicht wodabei das Problem sein sollte ?
11.05.2009 um 15:16 Uhr
@waschbär
Nicht jeder Zwang ist eine Nötigung und daher strafbar. Die Nötigung ist nach § 240 StGB strafbar wenn
"rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung" ein Mensch genötigt wird.
Also kommt es darauf ob rechtswidrig gehandelt wird. "Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist."
Zurück zur Ausgangsfrage. Was für ein Mitarbeitergespräch ist es denn? Will der AG dem MA eine Anweisung geben? Der AG will hier sein Direktionsrecht ausüben und das ist sicher nicht rechtswidrig wenn er dem MA androht, dass falls er an dem Gespräch nicht teilnimmt er eine Abmahnung oder noch mehr ausspricht. Wenn der AG das Gespräch so anlegt dann hat man wohl auch kein Anrecht auf Hinzuziehung eines BR.
AG will mit dem MA über seine Leistung sprechen weil dieser einen Fehler gemacht hat. Auch hier ist es kritisch wenn der MA sagt zu dem Gespräch gehe ich nicht. Auch hier erscheint mir eine Drohung mit einer Abmahnung nicht rechtswidrig zu sein. Da darf der AN aber durchaus einen BR zuziehen.
AG will dem MA einen Aufhebungsvertrag anbieten. OK da muss ich wohl nicht hin.... Da dürfte eine Drohung mit einem empfindlichen Übel durchaus nicht zulässig sein
Es kommt also sehr stark auf den Sachverhalt an.....
11.05.2009 um 15:36 Uhr
@paula, will ein Vorgesetzter mit dir alleine Reden und er gibt eine Einladung raus.. also KEIN Small Talk, so ist es ja denkbar DAS er bestimmt nichts gutes will, sonst hätte er ja nichts gegen Zeugen. Ich weis was Nötigung ist und wann sie greift, danke. "AG will mit dem MA über seine Leistung sprechen weil dieser einen Fehler gemacht hat. Auch hier ist es kritisch wenn der MA sagt zu dem Gespräch gehe ich nicht. Auch hier erscheint mir eine Drohung mit einer Abmahnung nicht rechtswidrig zu sein."
Wenn es so wäre hätte er bestimmt NICHTS gegen Zeugen, ist ja eher sein Vorteil wenn noch jemannd da ist GRADE wenn es um "Fehler" geht .-)
Ich rate dringend davon ab, einfach so zum Gespräch zu gehen, es gibt immer gründe und ein Vernüpftiger AG wird verstehen wenn ein AN sagt, heute passt es mir nicht... bitte neuer Termin.
Ansonsten hast du recht, der AG kann dich "Besprechen" im Monolog,dann darfst du aber nichts sagen zu dem Thema,musst nur zuhören (einseitige AG handlung) Dann kann er dir auch kein reinwürgen,weil wo steht das du zur Antwort verpflichtet bist ? Schreibe ich zu wirr ???Oder sehe ich den Wald vor dem Baume nicht???
11.05.2009 um 15:50 Uhr
erst mal ein kleiner Hinweis an Exagorator: die nachträgliche Veränderung der Frage auch wenn sie gekennzeichnet wird ist jetzt mal nicht so toll,,, bitte doch einfach in eine Antwort die ergänzenden Hinweise. ich lese die Ausgangsfrage im Regelfall nimmer wenn ich eine weitere Antwort gebe
Mir ist auch nach der Eränzung nicht klr über was der Vorgesetzte hier mit dem AN reden will
@waschbär
nicht zu wirr und nicht zu viele Bäume :-)
Der AN hat aber nach geltenden Recht nur selten das Recht einen Zeugen mitzunehmen. Es gibt eben nur dir Vorschriften des BetrVG die hier dem AN helfen. Trotzdem kann er sich nicht immer dem Gespräch entziehen. Wenn der AN dann aber falsch agiert drohen durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen. Dein Tipp mit dem Schweigen ist sicher nicht verkehrt... aber selbst da gibt es Situationen wo auch das gefährlich sein kann. Beispiel: AN hat ein Fehler gemacht; AG macht AN rund; um noch größeren Schaden vom Unternehmen abzuwenden müßte sich AN offenbaren... wenn der AN hier schweigt riskiert er ggf. eine Kündigung
Es kommt daher immer auf die Situation an
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