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Mitbestimmung bei vorzeitiger Schließung des Unternehmens

A
anoli
Jan 2018 bearbeitet

Kann Arbeitsgeber 14 Tage vor geplanter Umsetzung Mitarbeitern die Anwesenheit versagen bzw. halbieren? Hintergrund ist, dass alle Nasen lang hier etwas umstrukturiert und wohl nicht zu Ende gedacht wird. Jetzt werden mal wieder Bereiche neu gegründet und andere geschlossen. BR wird natürlich nie vorzeitig in die Planungen miteinbezogen. Hier ist 110 zuständig. Wissen wollen wir, ob AG einfach den Betrieb dafür schließen darf, wenn die Umzugsumsetzung ansteht, und mit welcher Frist. Der Betrieb soll am 04.03.2011 um 13:00 Uhr verlassen werden, während sonst bis 19:00 und länger gearbeitet werde kann. Dies nun schon zum zweiten Mal, vor vier Monaten war das schon einmal so! Weiß jemand mehr`?

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Community-Antworten (1)

S
Südmann

24.02.2011 um 14:15 Uhr

würde hier den § 615 BGB bemühen

Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein............... Die Sätze ..... gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

sprich : bezahlt frei

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