Kann Arbeitsgeber 14 Tage vor geplanter Umsetzung Mitarbeitern die Anwesenheit versagen bzw. halbieren?
Hintergrund ist, dass alle Nasen lang hier etwas umstrukturiert und wohl nicht zu Ende gedacht wird. Jetzt werden mal wieder Bereiche neu gegründet und andere geschlossen. BR wird natürlich nie vorzeitig in die Planungen miteinbezogen. Hier ist 110 zuständig. Wissen wollen wir, ob AG einfach den Betrieb dafür schließen darf, wenn die Umzugsumsetzung ansteht, und mit welcher Frist. Der Betrieb soll am 04.03.2011 um 13:00 Uhr verlassen werden, während sonst bis 19:00 und länger gearbeitet werde kann. Dies nun schon zum zweiten Mal, vor vier Monaten war das schon einmal so!
Weiß jemand mehr`?