Erstellt am 20.02.2011 um 00:39 Uhr von Saxonia
Hallo,
natürlich muss der Arbeitgeber die Stelle ausschreiben, wenn Ihr im BR den Beschluss gefasst habt, dass zu besetzende Stellen intern ausgeschrieben werden müssen und das dem Arbeitgeber auch mitgeteilt habt. Wenn es eine befristete Stelle gab, ist sie mit dem Befristungsende nicht mehr vorhanden. Soll sie weiterhin besetzt werden, ist sie wie eine neue Stelle zu behandeln, also auch auszuschreiben.
Ihr solltet - wenn Ihr den Beschluss gefasst habt, Stellen intern ausschreiben zu lassen - darauf niemals leichtfertig verzichten. Euer Arbeitgeber kennt die 14-Tage-Ausschreibungsfrist und muss sie einplanen. Das wird er auch tun, wenn Ihr ihn entsprechend "erzieht". Vielleicht bringt ihn Eure Forderung nach Ausschreibung endlich mal dazu, diese Stellen eben nicht "ewig oft" zu verlängern, sondern vorher zu überlegen, wie lange er sie braucht, weil er die Anhörungsformalitäten immer wieder hat.
Außerdem haben ggf. befristet eingestellte oder in Teilzeit beschäftigte MA bei gleicher Eignung rechtlich gesehen das Vorrecht auf so eine Stelle. Das können sie jedoch nur wahrnehmen (sprich sich bewerben), wenn diese Stelle ausgeschrieben worden ist. Schon deshalb dürft Ihr nicht leichtfertig auf eine Ausschreibung verzichten. Ihr könntet, wenn z.B. ein kurzfristig auszuführender Auftrag abzusichern ist, mit dem Arbeitgeber über eine Verkürzung der Ausschreibungsfrist verhandeln. Dafür solltet Ihr Euch aber was geben lassen - Infos zur langfristigen Personalplanung in dem Bereich z.B. - Infos, an die Ihr sonst nicht rankommt, die aber mit dem Besetzungsthema zu tun haben.
Ewig oft verlängerte Stellen müssen bei jeder neuen Befristung begründet werden. An der Stelle gibt es noch einen ganz anderen Ansatzpunkt für Euch. Projektbezogene Befristung? Dann braucht es für die Verlängerung wieder einen stichhaltigen Grund. Ansonsten verwandelt sich so eine Stelle schnell mal in eine unbefristete, wenn der Arbeitgeber die Befristung nicht ordentlich begründet.
Gruß von Saxonia