Auslagerung eines Geschäftsfeldes
hallo leute, wir sind ein unternehmen mit 650 unbefristeten, 100 leih, sowie 100 befristeten mitarbeitern. ein geschäftsfeld wird ins ausland ausgegliedert. in wieweit hat der mitarbeiter ein mitbestimmungsrecht für seine weitere tätigkeit in unternehmen. er möchte einen arbeitsplatz beanspruchen der von einem leiharbeiter ausgeübt wird. wie kann ich dem mitarbeiter helfen seine wünsche zu berücksichtigen. und welche betrVG sind dabei in anwendung zu bringen. wenn ihr mir dabei helfen könntet wäre das schön .
Community-Antworten (1)
21.02.2011 um 17:45 Uhr
Hi,
die AUsgliederung eines Betriebsteils fällt IMHO unter den Aspekt des Betriebsübergangs. Hier greift der § 613a BGB und der § 111 BetrVG. Ihr könnt/solltet einen Sozialplan/Interessenausgleich aufstellen.
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