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Welches Landesrecht gilt bei Dienstreisen / Entsendungen?

B
BRimNetz
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Unternehmen, welches permanent Mitarbeiter in Auslandsstandorte zur Arbeitet entsendet. Laut Auffassung unseres Unternehmen gelten dann die Arbeitsbedingungen des jeweiligen Entsendungslandes. Im Detail scheiden sich bei uns die Geister bei dem Thema Feiertage.

Laut unserem Arbeitgeber gelten die jeweiligen Feiertage des Entsendungslandes (auch bei einer z. B. 1 wöchigen Dienstreise) und nicht die von Deutschland.

Kann mir jemand sagen, welche gesetzlichen Regelung in diesen Fällen angewandt werden müssen.

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Community-Antworten (3)

P
paula

16.02.2011 um 10:27 Uhr

m.E. nicht die deutschen.....

A
alterBrummbär

16.02.2011 um 11:12 Uhr

Rechtsgrundlagen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sind das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG).

W
wahlvst

16.02.2011 um 11:13 Uhr

Es gelten immer die Regelung am tatsächlichen Arbeitsort. Also auch wenn ein AN der z.B. im Bundesland Bayern regelmäßig arbeitet (ein Land mit vielen Feiertagen), wenn dieser nun eine DR nach Hessen macht und dort ist an diesem Tga kein Feiertag hat er Pech.

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