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Führerscheinkontrolle durch AG - Vorgehensweise mitbestimmungspflichtig?

L
Lappen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, laut seinen Angaben, ist unser AG verpflichtet, jedes Jahr die Führerscheine unserer Kollegen zu kontrollieren! Ist diese Vorgehensweise mitbestimmungspflichtig?

7.72703

Community-Antworten (3)

A
Angie

27.05.2009 um 15:05 Uhr

Hallo Lappen,

bei uns gilt dies wenn Firmenfahrzeuge benutzt werden und dann alle 1/2 Jahre. Ist nicht mitbestimmungspflichtig.

MfG Angie

K
Kriegsrat

27.05.2009 um 15:21 Uhr

@ lappen

wenn firmenfahrzeuge benutzt werden, ist der arbeitgeber eigentlich täglich verpflichtet, sich den gültigen führerschein vorlegen zu lassen diese verpflichtung kann er jedoch auf den AN "abwälzen", indem er ihn verpflichtet, unverzüglich mitzuteilen, wenn ein fahrverbot oder entzug der fahrerlaubnis droht.......

D
DerAlteHeini

28.05.2009 um 01:20 Uhr

Lappen Der AG ist nicht nur verpflichtet die Führerscheine der "fahrenden" Kollegen zu kontrollieren und die Kontrollen auf Anforderung der Behörden nachzuweisen, sonder er ist auch verpflichtet nachzuweisen, dass der Kollege für die gemachte Fahrtätigkeit auch geeignet ist.

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