Führerscheinkontrolle durch AG - Vorgehensweise mitbestimmungspflichtig?
Hallo zusammen, laut seinen Angaben, ist unser AG verpflichtet, jedes Jahr die Führerscheine unserer Kollegen zu kontrollieren! Ist diese Vorgehensweise mitbestimmungspflichtig?
Community-Antworten (3)
27.05.2009 um 15:05 Uhr
Hallo Lappen,
bei uns gilt dies wenn Firmenfahrzeuge benutzt werden und dann alle 1/2 Jahre. Ist nicht mitbestimmungspflichtig.
MfG Angie
27.05.2009 um 15:21 Uhr
@ lappen
wenn firmenfahrzeuge benutzt werden, ist der arbeitgeber eigentlich täglich verpflichtet, sich den gültigen führerschein vorlegen zu lassen diese verpflichtung kann er jedoch auf den AN "abwälzen", indem er ihn verpflichtet, unverzüglich mitzuteilen, wenn ein fahrverbot oder entzug der fahrerlaubnis droht.......
28.05.2009 um 01:20 Uhr
Lappen Der AG ist nicht nur verpflichtet die Führerscheine der "fahrenden" Kollegen zu kontrollieren und die Kontrollen auf Anforderung der Behörden nachzuweisen, sonder er ist auch verpflichtet nachzuweisen, dass der Kollege für die gemachte Fahrtätigkeit auch geeignet ist.
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