Erstellt am 14.02.2011 um 15:36 Uhr von Ulrik
Die Schulungen sind ein Anspruch jedes einzelnen BRM, und daher auch einzeln einklagbar.
Bei dem, was deine Kollegen da tun, sehe ich schon Pflichtverletzungen nach § 23 BetrVG.
Was den Wirtschaftsausschuss angeht, wie viele Beschäftigte habt ihr?? Nach § 106 BetrVG ist er bei mind. 100 AN zu bilden, das ist dann kein Wunschkonzert, sondern zu tun!! Ansonsten Verstoss im Sinne des 23 BetrVG.
Erstellt am 14.02.2011 um 15:54 Uhr von wadlbeisser
@ulrik, danke ging ja flott
Die Seminare waren gebucht, mussten storniert werden, da die vorgesehenen BRM diese partout nicht besuchen wollen. (Grundlagen 1 - 3) Beschluss wurde gegen meinen Widerstand mit geringer Mehrheit gekippt.
WA wird gegründet, da wir mehr als 100 MA haben, hier war ziemlich Überzeugungsarbeit notwendig, auch der Hinweis auf eine Pflichtverletzung nach § 23 hat nur mürrische Zustimmung ergeben.
Erstellt am 14.02.2011 um 15:57 Uhr von Ulrik
Wie gesagt, die Schulung für Dich bleibt einklagbar vorm Arbeitsgericht.
Wie schaut es denn mit Ersatzmitgliedern aus??
Im Zweifel würde ich bei dieser "Arbeitsverweigerung" der übrigen BRm ein Verfahren nach § 23 anstreben.
Wie steht die Gewerkschaft dazu (wenn vorhanden)?
Erstellt am 14.02.2011 um 16:09 Uhr von wadlbeisser
@ulrik
Mein Seminar habe ich besucht, gemeinsam mit dem Stelli, Ersatzmitglieder sind schwer zuzuordnen, stehen aber wohl auf meiner Seite.
Gewerkschaft werde ich noch hinzuziehen, da demnächst unsere Betriebsversammlung ansteht, unter anderem mit einem Referat über "Betriebsübergang und damit verbundene Folgen" Dieses Thema hat heiße Diskussionen im Gremium zur Folge gehabt, dort konnte ich mich wenigstens noch durchsetzen, da dies ja demnächst aktuell wird.
Arbeitsverweigerung trifft die Sache wohl richtig, denke werde wohl einige Kollegen mobilisieren um ein Viertel der Belegschaft dazu zu bringen, dem bestehenden Gremium den Ernst der Lage zu zeigen.
Will aber nach Möglichkeit noch ca. 2 Monate durchhalten, da dann sowieso neu gewählt werden muß (Verschmelzung, mehr als das doppelte an neuen MA)
Erstellt am 14.02.2011 um 18:05 Uhr von Lotte
wadlbeisser,
wenn bald Neuwahlen anstehen, würde ich jetzt alles daran setzen, Öffentlichkeitsarbeit zu machen und schon mal Fühler ausstrecken, mit wem man eine gute Liste bilden könnte.
Erstellt am 14.02.2011 um 19:08 Uhr von wadlbeisser
ulrik und lotte,
danke für Eure Antworten, habt mir sehr weiter geholfen, bei solch einem Gremium macht sich halt sehr schnell Frust breit, du kannst als BRV autoritär, kollegial oder sonst irgendwie auftreten, das Ergebnis bleibt halt immer gleich, Ignoranz bis auf die Knochen. Die Belegschaft leidet halt darunter, weil nix vorwärts geht. Die beiden zurück getretenen Exmitglieder würden eine schlagkräftige Liste abgeben, da sie auch zu denen gehören, die seinerzeit mit mir die meisten Stimmen bekamen.