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Arbeitsplan

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Hanni
Jan 2018 bearbeitet

Meine Kollegin und ich sind beide Ersatzmitglieder die oft an Sitzungen teilnehmen.Meine Frage,wie muss der Arbeitsplan geschrieben werden?Wir sollen uns möglichst beide für vormittags eintragen.Muss das wirklich sein oder können wir auch teilnehmen wenn bei uns frei oder nachmittags steht?Wir sind bei Anton Schlecker beschäftigt.

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Community-Antworten (2)

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wahlvst

13.02.2011 um 17:54 Uhr

Mandatsarbeit hat Vorrang vor der arbeoitsvertraglich geschuldeten Arbeit. Der AG muss dieses ermöglichen und der BRV sollte sofern absehbar ist, dass ein EBRM an der Sitzung teilnehmen muss dem AG rechtzeitig darauf hinweisen, damit dieser bei der normalen Arbeit für Ersatz Sorge tragen kann. Das EBRM muss sich bei AG (Vorgesetzten) zur Mandatsarbeoit (nicht die Art) abmelden und nach der BR-Arbeit wieder zurück melden.

Wenn eine Sitzung auf frei fällt bekommt das BRM/EBRM dafür innerhalb des nächsten Monat Freizeitausgleich ist der Freizeitausgleich nicht möglich, erfolgt die Bezahlung dieser Zeit. Ggf. bei frei anfallende Fahrkosten muss der AG erstatten. § 38 (3)

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Hanni

16.02.2011 um 20:19 Uhr

Vielen Dank ,hat uns sehr geholfen

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