Notwendige Details im Kündigungsschreiben
Hallo,
es wurde heute (nach Anhörung des BR) gegen einen Kollegen in der Probezeit eine Kündigung ausgesprochen. Einleitender Satz "Hiermit kündigen wir das zwischen uns bestehende Anstellungsverhältnis zum..."
Es folgt dann noch der Hinweis auf die Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit etc.
Hätte im einleitenden Satz noch ein Verweis auf den relevanten Paragrafen des Anstellungsvertrages folgen müssen? Danke matwal
Community-Antworten (1)
11.02.2011 um 12:39 Uhr
Nein!--------!
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