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Fristlose Kündigung eines BR-Mitgliedes wegen Beleidigung des Vorgesetzten - Haben wir hier irgendeine Möglichkeit einzugreifen?

H
Helenchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsräte - folgendes Problem:

Ein BR-Mitglied hat einen Vorgesetzten beleidigt. Dieser hat es mitbekommen und ihn auch darauf angesprochen. Die Beleidigung wurde von einer weiteren Mitarbeiterin gehört. Sie ist auch bereit als Zeugin auszusagen. Dieser Mitarbeiter soll nun eine fristlose Kündigung erhalten. Da es aber ein BR-Mitglied ist wird die GL die Zustimmung unsererseits benötigen, die sie aber sicher nicht erhält. Da ich das Verhältnis zwischen der Person und der GL gut kenne und weis, dass dieses sehr eisig ist, bin ich davon überzeugt, dass die GL die Zustimmung per Gericht ersetzen lässt. Das betroffene BR-Mitglied ist leider auch durch seine ständigen Fehlzeiten an Montagen und Freitagen, sowie vor geplantem Urlaub auffällig. Haben wir hier irgendeine Möglichkeit einzugreifen?

13.197034

Community-Antworten (34)

P
paula

28.07.2006 um 17:42 Uhr

wenn ihr eingreifen wollt hast du den weg doch schon beschrieben. er stimmt der kündigung nicht zu! mehr könnt ihr kaum für den kollegen tun. wenn die vorwürfe stimmen hat er sich die kündigung doch selber eingebrockt.

B
betriebsratten

28.07.2006 um 17:49 Uhr

reden reden reden.... schlimmstenfalls droht die fristlose Kündigung...Grundsatzurteile gibt es

Viel Erfolg

S
s.f.h.

28.07.2006 um 18:10 Uhr

Vorgesetzte beleidigen ... so oft an typischen Tagen krank feiern das es offenbar schon allen auffällt ...

Mit welcher Begründung wollt ihr eigentlich widersprechen? "Der ausserordentlichen Kündigung von XXX widersprechen wir, weil er mit der Behauptung das sie ein Ars...... sind doch prinzipiell richtig liegt." Wie soll das gehen?

H
Heini

29.07.2006 um 01:36 Uhr

Wie wurde der Vorgesetzte beleidigt. In welcher Branche seit ihr tätig.

K
Kölner

29.07.2006 um 02:16 Uhr

@s.f.h. Ehrenkodex BRM-Kündigung! Sage einmal...muss denn Das Gremium einer BRM-Kündigung widersprechen nach § 103 BetrVG?

L
Lotte

29.07.2006 um 08:02 Uhr

Heini, frage mich gerade, ob mir Dein Breitag impliziert, dass es wömöglich Branchen gibt, in denen es nicht so schlimm ist, seinen Vorgesetzten zu beleidigen und welche Branchen das wohl sein könnten.....

P
paula

29.07.2006 um 22:12 Uhr

solche branchen gibts tatsächlich lotte. es gibt ein urteil nachdem auf dem bau das berühmte A-Wort nicht unbedingt ausreicht für eine kündigung. laut gericht wäre die sprache dort nunmal robuster

H
Heini

30.07.2006 um 01:23 Uhr

Lotte, es gibt Branchen da herrscht eben ein rauerer Ton. Kann man sich als Verwöhnchen vielleicht nicht vorstellen, ist aber so. Was hinter einem Bankschalter oder bei einer Versicherung schon ausreicht um eine Kündigung auszusprechen, wird bei den harten Jungs vom Bau oder den Hafenarbeitern , usw. eben nicht so eng gesehen.

L
Lotte

30.07.2006 um 08:38 Uhr

Heini, dann kann das BR Mitglied vor Gericht ja äußern: Oh, tut mir leid, ich dachte ich wäraufn Bau ;-)

H
Heini

30.07.2006 um 12:36 Uhr

Lotte, sicherlich würde ein Unabhängiger über deinen Vorschlag lächeln. Ich würde u.a. auf folgende Urteile hinweisen:

Aktenzeichen: 11 Sa 158/02 - Hessisches LAG-Urteil vom 20.3.2003

Arbeitsgericht Frankfurt, AZ: 9 Ca 11504/03

Urteil des LAG Köln vom 18.04.1997, 11 Sa 995/96

BAG, Urteil vom 6. November 2003, Aktenzeichen 2 AZR 177/02

Dem BR würde ich vorschlagen die Zustimmung zu verweigern.

L
Lotte

30.07.2006 um 16:41 Uhr

Heini, ich wollte Dich gar nicht in Frage stellen, aber schön, dass Du soviele Urteile rausgekramt hast. Zu der Beleidigung kommen hier noch die Fehlzeiten des BR hinzu, die ja etwas auffällig sind.

Ich denke, der BR vor Ort wird das BRM am besten einschätzen können und darauf sein Verhalten aufbauen. Ich weiß nicht ob man sich immer vor seine Kollegen stellen sollte, egal was die machen. ich plädiere nicht dafür.

H
Heini

30.07.2006 um 22:23 Uhr

Lotte, du schreibst das Verhältnis ist eisig, deshalb würde ich die Klärung dem Gericht überlassen. Bei einem schlechten Klima zwischen Arbeitnehmer und Vorgesetzten sind höhere Fehlzeiten kein Wunder, hier sollte der AG einschreiten. Könnte mir vorstellen, dass ein Gericht das auch so sehen könnte.

L
Lotte

30.07.2006 um 22:28 Uhr

Heini, Du hast mich wohl mit Helenchen verwechselt??? %-)

W
wölfchen

01.08.2006 um 12:08 Uhr

Bei der beabsichtigten Kündigung soll es, wie ich das verstehe um die Beleidigung und nicht um die Fehlzeiten gehen. Deiner Auffassung "bekommt die Zustimmung natürlich nicht" würde ich voll zustimmen. Aber nicht wegen einem "Ehrenkodex", sondern weil ich BR und nicht Untersuchungsrichter bin. Auch wenn es einen MA gibt, der die Beleidigung bestätigt, weiß ich immer noch nicht, ob der vielleicht dem anderen nur eins auswischen will. Das soll gefälligst ein Richter herausfiltern, der als Profi arbeitet und bezahlt wird. Wenn der BR aber einer Kündigung zugestimmt hat, ist es für den Betreffenden fast aussichtslos, beim Arbeitsgericht noch was zu erreichen, denn der zuständige Richter sagt sich zu Recht, dass schon alles i.O. sein wird, da der BR die Verhältnisse vor Ort am besten kennt und wird kaum noch tiefgründig nachschürfen.

RI
Ramses II

01.08.2006 um 13:09 Uhr

"Wenn der BR aber einer Kündigung zugestimmt hat, ist es für den Betreffenden fast aussichtslos, beim Arbeitsgericht noch was zu erreichen, denn der zuständige Richter sagt sich zu Recht, dass schon alles i.O. sein wird, da der BR die Verhältnisse vor Ort am besten kennt und wird kaum noch tiefgründig nachschürfen."

Zuviel Barbara Salesch geguckt?

K
Kölner

01.08.2006 um 13:10 Uhr

Ne, falsches Gericht! Da wäre eher die Kallwas angesagt.

W
wölfchen

01.08.2006 um 13:24 Uhr

@Ramses II, Kölner, weder Barbara Salesch, noch falsches Gericht, sondern selbst erlebte Realität

K
Kölner

01.08.2006 um 13:33 Uhr

@wölfchen Na dann. Mein AG hat sich mitunter auch als Sieger einer Gerichtsentscheidung gefühlt, bei der er den Gekündigten weiterzubeschäftigen hatte. Dabei habe ich wahrnehmen dürfen, dass er eigentlich hinsichtlich den tatsächlichen Geschehnissen nur konfabulierte.

RI
Ramses II

01.08.2006 um 13:34 Uhr

"selbst erlebte Realität" = "selektive Wahrnehmung"?

W
wölfchen

01.08.2006 um 14:09 Uhr

@ Ramses II von mir aus selektive Wahrnehmung. Ich bin ja auch kein Arbeitsrichter am BAG, nur ein kleiner popliger BR und verstehe diese Forum so, dass sich die Anfragen hier an die Erfahrungen der anderen BR richtet. Es können auch nur Denkanstöße sein und der Fragesteller ist nicht zur Nachahmung verpflichtet.

S
s.f.h.

03.08.2006 um 01:24 Uhr

@Kölner 39650

"Ehrenkodex BRM-Kündigung!" Ehrenkodex -> Gefälligkeiten -> größere Gefälligkeiten -> Klüngel -> Gefälligkeiten von der anderen Seite -> ... Ich gebe aber zu, das man sich den Fall viel genauer anschauen müsste um entscheiden zu können, wie schwerwiegend die Beleidigung zu werten ist. Das sollte an dieser Stelle wohl wirklich dem Arbeitsgericht überlassen werden, also nichts tun? Wer kann schon von sich behaupten eine Beleidigung objektiv in eine Werteskala einordnen zu können?

Oder natürlich, der BR widerspricht. Laut Fitting wird beim AG wohl schon hingesehen, wie der BR reagiert hat. Ein Widerspruch ist da schon ein Pluspunkt für das BRM. Die Frage, was denn nun in dem Widerspruch zur Begründung Desselben stehen sollte ist aber nach wie vor offen. >Wir widersprechen, weil wir finden, das XXX ein toller Typ ist< dürfte nicht reichen.

"Sage einmal...muss denn Das Gremium einer BRM-Kündigung widersprechen nach § 103 BetrVG?" Das weißt du doch besser als ich. :~)

K
Kölner

03.08.2006 um 01:34 Uhr

@s.f.h. Eben! Nach § 103 Abs. 1 BetrVG widerspricht das Gremium der Kündigung eines BRM nicht...es muss zustimmen!

RI
Ramses II

03.08.2006 um 01:37 Uhr

"Nach § 103 Abs. 1 BetrVG widerspricht das Gremium der Kündigung eines BRM nicht...es muss zustimmen!"

Und wenn es das nicht tut?

K
Kölner

03.08.2006 um 01:44 Uhr

@Ramses II Ist Dir bei Deinem Streifzug über die Plätze was "fad" geworden? Dann muss der AG innerhalb der Zweiwochenfrist zum ArbG. marschieren und die Zustimmung ersetzen lassen.

S
s.f.h.

03.08.2006 um 01:47 Uhr

@kölner Ups. Gelesen und nicht begriffen, was da steht.

RI
Ramses II

03.08.2006 um 01:48 Uhr

Dann MUSS der BR ja doch nicht zustimmen?

K
Kölner

03.08.2006 um 01:54 Uhr

@Ramses II Aber es WIDERSPRICHT nicht, das Gremium. Setze meine Antwort schlicht in den grösseren Zusammenhang dieses freds: 39615, dann 39650, 40523 und jetzt Du...

RI
Ramses II

03.08.2006 um 01:57 Uhr

Ach so: Das Gremium KANN widersprechen?

K
Kölner

03.08.2006 um 01:59 Uhr

@Ramses II Nein, es kann in diesem Fall (Kündigung eines BRM) nicht widersprechen. Mach' ruhig weiter. Ich kann noch...

RI
Ramses II

03.08.2006 um 02:08 Uhr

Oder KANN das Gremium zustimmen?

K
Kölner

03.08.2006 um 02:12 Uhr

@Ramses II Das Gremium KANN zustimmen, es MUSS nicht zustimmen. Es KANN nicht widersprechen.

K
Kölner

03.08.2006 um 02:26 Uhr

Gute Nacht, Ramses II. Schlaf' gut. Möge Dir der CSD, die überfälligen Eier und der 103er in Deinen Träumen begegnen.

RI
Ramses II

03.08.2006 um 12:13 Uhr

40524: "Nach § 103 Abs. 1 BetrVG widerspricht das Gremium der Kündigung eines BRM nicht...es muss zustimmen!"

10 Beiträge später:

"Das Gremium KANN zustimmen, es MUSS nicht zustimmen."

Scheint wirklich sehr elastisch zu sein, das Gewissen... :-)

K
Kölner

03.08.2006 um 14:24 Uhr

@Ramses II Eher schon ein Wahrheitstauscher - scheinbar anscheinend, nicht wahr?!

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