Tarifvetrag
Was verliere ich mit der Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrages ? Bisher habe ich einen Tarifvertrag ?Natürlich ist mein neuer Arbeitsvertrag noch schlimmer als die alte.Kann der Arbeitgeber nach ein paar Monaten meinen neuen Arbeitsvetrag ändern, ohne Angabe von Gründen?
Community-Antworten (10)
06.02.2011 um 11:24 Uhr
06.02.2011 um 12:00 Uhr
Warum die gleich Frage nochmals. Du hast doch umfangreiche Aussagen erhalten.
Und was bedeutet: Bisher habe ich einen Tarifvertrag ? Zum einen, am Ende eines Satzes ein "?" bedeutet = Frage. Du machst aber im Satz eine Aussage, nämlich habe Tarifvertrag. Den Tarifvertrag hats aber zum einen nicht Du sondern eine Gewerkschaft mit dem AG und Du fällst ggf. unter dessen Regelung. Hat aber nicht zwingend etwas mit einem ArbV zu tun.
Also, wenn die gleiche Frage schon mehrfach, dann doch bitte vorher überlegen und dann eine klare stellen. Denn nur dann kann man richtig darauf antworten. Was aber betreffend AG bietet neuen ArbV an bereits geschah. Eigentlich geht man mit solchen Fragen auch zu seinem BR oder seiner Gewerkschaft.
06.02.2011 um 13:24 Uhr
@Hannelore
...Also, wenn die gleiche Frage schon mehrfach, dann doch bitte vorher überlegen und dann eine klare stellen...
Bevor du hier die Freagesteller maßregelst, solltest du erst das Hirn einschalten! Ich fürchte heniek hat schlicht und ergreifend nicht verstanden, wie man die 7er Begrenzung entfernt.
06.02.2011 um 13:56 Uhr
Immie
vielleicht solltest du erst das Hirn einschalten!
Denn die Frage ist die gleiche und wurde beantwortet. Mehr als bei der ersten Frage kann man nicht sagen. Es ist KEIN AN verpflichtet einen neuen ArbV zu unterschreiben, dass wurde beschrieben auch wurde darauf hingewiesen, dass man sich beraten lassen soll.
Also, was noch??
Von Dir kam außer Hirnlosen ja gar nichts.
06.02.2011 um 15:19 Uhr
so viel Liebe unter den Menschen.... geht ihr im Gremium auch so miteinander um? Viel Spaß dabei!!!
06.02.2011 um 15:25 Uhr
@Hannelore Warum denkst du, du könntest beurteilen ob die Frage für heniek ausreichend beantwortet wurde? Bei dieser Frage, gibt es zu viele wenn und aber, als das ich darauf antworten wollte, also hielt ich mich raus. Und wenn dir auch nichts mehr einfällt, dann ist das so. Deine Arroganz kannst du dir und anderen ersparen.
@paula Nein, bei uns im Gremium sitzen andere Menschen. Sachlichkeit und Fakten...und man hält auch mal den Mund wenn man nichts zu sagen hat. Arrogante Beleerungen gibt es nicht und erklärt wird, bis es der letzte verstanden hat. Danke für deine Wünsche... haben wir.
06.02.2011 um 16:15 Uhr
Immie
Das mit der Aroganz und dem Hirnlos kam von Dir. Also, Du kennst ja wohl das Sprichwort "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus".
Es ist nun einmal so, kein AG kann einen AN zwingen einen neuen ArbV zu unterschreiben. Änderungskündigungen sind auch nur begrenzt möglich. Das wurde alles geschrieben. Besonders wurde darauf verwiesen, dass man sich rechtlich beraten lassen sollte. Das kann keiner von hieraus. Das auch wiel keiner alles hier notwenige, also ArbV und ggf. TV kennt. Was willst Du sonst hier noch erklären??
Zum Thema Änderungskündigung" findet man im Web merh als genung!
06.02.2011 um 16:36 Uhr
@Hannelore
...wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus"...
Genau!
...Also, wenn die gleiche Frage schon mehrfach, dann doch bitte vorher überlegen und dann eine klare stellen...
06.02.2011 um 16:58 Uhr
Imme,
ich habe keine Frage gestellt!
06.02.2011 um 17:26 Uhr
Hannelore Jodel weiter ;-) und grüsse Heino
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