Erstellt am 03.02.2011 um 14:21 Uhr von Forentroll
Man ist bei euch was los.
Vielleicht hilft dieses hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Sozialauswahl.html
Erstellt am 03.02.2011 um 15:12 Uhr von rkoch
Nix Sozialauswahl! DIGLSIEBEN spricht von Versetzungen, da gibt es keine Sozialauswahl.
Der AG bestimmt das er den Schichtbetrieb abschafft und wen er versetzen will und aus (unternehmerische Entscheidung).
Kein Wenn und kein Aber. Keine Zumutbarkeit, kein gar nichts.
Einzig:
Wo ein BR existiert ist die Abschaffung des Schichtbetriebs mitbestimmungspflichtig, ebenso wie die Versetzungen. Oft wird so etwas auch eine Betriebsänderung sein mit Interessenausgleich/Sozialplan.
So weit der AG sich einzelvertraglich (!) dazu verpflichtet (!) hat die AN im Schichtbetrieb zu beschäftigen oder ein Versetzungsrecht nicht vereinbart ist kann der AN auf Vertragseinhaltung klagen. Allerdings kann ich mir einen AG der so was einzelvertraglich vereinbart nicht wirklich vorstellen.
In vielen Fällen kommt allerdings noch dazu, das der AG im Rahmen derartiger Situationen oft nur Arbeitsplätze anbieten kann, die von seinem Weisungsrecht nicht mehr erfasst sind (z.B. bei geringerem Lohn oder gänzlich anderer Arbeitsaufgabe). Da geht dann nur noch die Änderungskündigung (dann mit Sozialauswahl) oder die einvernehmliche Vertragsänderung.
Andererseits: Seid froh das von Versetzungen die Rede ist. Die Abschaffung des Schichtbetriebs hat i.d.R. die (zulässige) betriebsbedingte Beendigungskündigung der Hälfte der AN zur Folge, dann aber selbstverständlich mit Sozialauswahl.