Ein Beamter im Kommunalen Krankenhaus hat jetzt vom GF gesagt bekommen, eine Zusammenarbeit mit ihm sei unmöglich, er soll sich ins Landratsamt versetzen lassen. Der AG gebe ihm jetzt noch die Möglichkeit eine Abteilung dort aussuchen zu lassen, wenn er sich allerdings gegen diese Versetzung wehrt, dann käme es zu einer Zwangsversetzung auf irgentweine Abteilung. Der Beamte fragt mich jetzt, darf der AG das so einfach? Gründe wurden nicht benannt. Das war auch nur im Gespräch so gesagt, keine schriftliche Bestätigung. Was meint ihr dazu? Beamte sind ja seit 2009 als AN im Sinne des BetrVG zu sehen. Bei so einer Versetzung müsste der aufnehmende Betrieb bei der Einstellung zustimmen oder?