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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beamter soll zwangsversetzt werden, geht das so einfach?

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

Ein Beamter im Kommunalen Krankenhaus hat jetzt vom GF gesagt bekommen, eine Zusammenarbeit mit ihm sei unmöglich, er soll sich ins Landratsamt versetzen lassen. Der AG gebe ihm jetzt noch die Möglichkeit eine Abteilung dort aussuchen zu lassen, wenn er sich allerdings gegen diese Versetzung wehrt, dann käme es zu einer Zwangsversetzung auf irgentweine Abteilung. Der Beamte fragt mich jetzt, darf der AG das so einfach? Gründe wurden nicht benannt. Das war auch nur im Gespräch so gesagt, keine schriftliche Bestätigung. Was meint ihr dazu? Beamte sind ja seit 2009 als AN im Sinne des BetrVG zu sehen. Bei so einer Versetzung müsste der aufnehmende Betrieb bei der Einstellung zustimmen oder?

2.861023

Community-Antworten (23)

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Endeavor

08.09.2010 um 19:41 Uhr

Bist Du sicher, dass hier nicht das Personalvertretungsgesetz des jeweiligen Landes gilt? Welches ist es konkret?

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Immie

08.09.2010 um 21:43 Uhr

B
birwein

08.09.2010 um 22:01 Uhr

Entschuldigung ;-) aber wenn's doch so was bei uns gibt TVöD, bei uns im Haus gibts nen Betriebsrat (bin Vorsitzende) und beim Landratsamt ist der Personalrat vorhanden. schau mir gleich mal deine Seiten an immie

B
birwein

08.09.2010 um 22:08 Uhr

Danke Immie, die beiden Links san genial, hilft mir schon mal weiter

I
Immie

08.09.2010 um 22:09 Uhr

Hallo, Dann schau auch mal im TVöD. Wichtig wäre auch, ob es eine Verstzung, Abordnung oder Zuweisung ist. Und wie und wodurch der Gute zu euch kam.

B
birwein

08.09.2010 um 22:12 Uhr

Schaut aber fast so aus, als wenn der AG uns hier nicht beteiligen will. Er hat dem Beamten gesagt, er solle sich bis Ende der Woche entscheiden ob er freiwillig diese Versetzung annimmt, wenn nicht, dann würde er zwangsversetzt und er könne sich nicht mehr die Abteilung im Landratsamt auswählen. Wie er zu uns kam, werd ich morgen gleich mal nachschaun

I
Immie

08.09.2010 um 22:17 Uhr

Na da bin ich mal gespannt, zB mit wem der AV geschlossen wurde. Eure GF scheint da zu mauscheln, du müsstest wissen mit wem. Dann könnte man gegebenenfalls auch Gespräche führen ;-) Denn eure GF kann ihn ja nicht ins Landratsamt verschieben. Das machen andere.

E
Endeavor

08.09.2010 um 22:28 Uhr

Gilt der TVöD für Beamte?

P
pfeilenbogen

08.09.2010 um 22:33 Uhr

Der TVöD gilt NUR und ausschließlich für die Angestellten. Für Beamte gelten die PersVG und Dienstanweisungen usw.

Aber @birwein Du bist doch hier gar nicht zuständig, also warum willderst Du in fremdem Gewässern. Was würdest Du davon halten, wenn der PersRat oder dessen Vorsitzender in Deinen Gewässern sich herum tun würde? Letztlich sollte/könnte ein BRV wissen, dass es zwei Gesetze/ Rechtgrundlagen gibt und dass Tarifverträge eben keine Anwendung auf Beamte finden.

B
birwein

08.09.2010 um 22:36 Uhr

denke schon, imGeltungsbereich steht drin gilt für AN die in einem Beschäftigungsverhältnis ...mit AG der im KAV Mitglied ist. Sollte der Beamte EG 15 haben, dann gilt der nicht, das glaub ich jetzt allerdings ned, das er so viel verdient

E
Endeavor

08.09.2010 um 22:40 Uhr

Pfeilenbogen, hat Recht.

Bei Beamten gibt es keinen Arbeitsvertrag. Da muss dann das entsprechende landesrechtliche Beamtengesetz, das Beamtenstatusgesetz und dann das passende Personalvertretungsgesetz angewendet werden.

... würde ich jetzt mal sagen.

L
Lotte

08.09.2010 um 22:42 Uhr

pfeilenbogen, siehst Du Deine BR arbeit als wildern in Gewässern????

birwein, leider wird an solchen Stellen deutlich, welche Nachteile ein Beamtenstatus hat. Hast Du schon mal Kontakt zum PR aufgenommen? Oder er selbst? LG Lotte

B
birwein

08.09.2010 um 22:47 Uhr

er hat den PR schon angerufen, er ist aber halt bei usn beschäftigt, das BetrVG gilt für ihn, also ist auch unser BR in unserem Betrieb für ihn zuständig oder ned?

E
Endeavor

08.09.2010 um 22:59 Uhr

Hallo Birwein,

ich meine, da musst Du Dich durch die beamtenrechtlichen Gesetze und Verordnungen (auch Deines Bundeslandes) durcharbeiten. Ob er bei "Euch" beschäftigt ist, oder "abgeordnet" in ein kommunales Krankenhaus ist, kann durchaus eine Kernfrage sein.

Ich bin hier als Personalrat etwas artfremd, aber auf diesem Gebiet traue ich mir ein wenig Kompetenz zu ...

Mit kollegialen Grüßen, Joachim

I
Immie

08.09.2010 um 23:23 Uhr

Oh mann... dieses Antibiotkum macht mich fertig.

Hatte mich durch das Arbeitsrecht von Rehm irritieren lassen.

E
Endeavor

08.09.2010 um 23:36 Uhr

Immie, mich hat auch gerade die Erkältung geschafft :-( Ich hoffe, ich liege halbwegs richtig ...

P
pfeilenbogen

09.09.2010 um 00:30 Uhr

@birwein

imGeltungsbereich steht drin gilt für AN die in einem Beschäftigungsverhältnis Beamte sind nun halt mal rechtlich keine AN sondern eben Beamte.

Und nicht zu Unrecht wird man dann auch Beamter auf Lebenszeit.

@Lotte

wo ist am Bematentum für Beamte etwas negatives?? Auch diese haben Rechte, halt nur andere. Der Staat stellt halt nur wegen des Dienst und Treueverhältnisses was aber beide Seiten betrifft an beide Seiten auch teils andere/ höhere Anforderungen. Dafür haben Beamte aber auch einen doch sicheres Beschäftigungsverhältnis.

N
nicoline

09.09.2010 um 20:05 Uhr

pfeilenbogen Beamte sind nun halt mal rechtlich keine AN sondern eben Beamte. das sieht das BetrVG etwas anders,wie birwein schon richtig angemerkt hat!:

§ 5 Arbeitnehmer (1) ........... Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.

N
nicoline

09.09.2010 um 23:14 Uhr

birwein, aus meiner Sicht ist der BR der Klinik als abgebender Betrieb anzuhören und der PR des Landratsamtes als aufnehmender Betrieb ebenfalls. So ganz nebenbei erwähnt, kann der GF eines Betriebes in privater Rechtsform keine Zwangsversetzung eines Beamten vornehmen und ob es der "Beamtenvorgesetzte", in diesem Fall wohl ein Landrat, kann, wage ich zu bezweifeln. An Eurer Stelle würde ich die Beratung des Gremiums durch einen Rechtsanwalt empfehlen, welcher Euch, im Falle des Falles, dann auch die nächsten Schritte erklären wird und dem Beamten ebenfalls eine fachanwaltliche Beratung. Vermutungsmodus an: es handelt sich um den Verwaltungsleiter oder einen anderen, höheren "Würdenträger" in der KH Verwaltung. Vermutungsmodus aus.

L
Lotte

09.09.2010 um 23:51 Uhr

pfeilenbogen, nachdem ich bei der DB mitbekommen haben, dass selbst Familienväter verstzt wurden, sehe ich durchaus, dass es nicht nur Vorteile hat "Beamter" zu sein.

nicoline, gute Antworten ;-)

N
nicoline

09.09.2010 um 23:54 Uhr

Lotte nicoline, gute Antwort ;-)

Ich fühle mich geehrt ;-)))

L
Lotte

09.09.2010 um 23:57 Uhr

nici, es ist einfach Genuss, Dich hier mal wieder zu lesen, also ist die Ehre ganz bei mir ;-)))

N
nicoline

10.09.2010 um 00:50 Uhr

Lottchen, der Genuss ist ganz meinerseits und so haben wir denn ein ehrenvolles, hoffentlich auch sonniges Wochenende vor uns ;-)))

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