Erstellt am 08.09.2010 um 17:41 Uhr von Endeavor
Bist Du sicher, dass hier nicht das Personalvertretungsgesetz des jeweiligen Landes gilt? Welches ist es konkret?
Erstellt am 08.09.2010 um 19:43 Uhr von Immie
@birwein
Du kommst immer mit Nummern :-))
Habe diese Seiten gefunden...
http://www.juraforum.de/lexikon/versetzung-eines-beamten
und
http://www.beamten-informationen.de/information/beamten__und_statusrecht/versetzung
TVöD?
Gruss
Erstellt am 08.09.2010 um 20:01 Uhr von birwein
Entschuldigung ;-)
aber wenn's doch so was bei uns gibt
TVöD,
bei uns im Haus gibts nen Betriebsrat (bin Vorsitzende) und beim Landratsamt ist der Personalrat vorhanden.
schau mir gleich mal deine Seiten an immie
Erstellt am 08.09.2010 um 20:08 Uhr von birwein
Danke Immie,
die beiden Links san genial,
hilft mir schon mal weiter
Erstellt am 08.09.2010 um 20:09 Uhr von Immie
Hallo,
Dann schau auch mal im TVöD.
Wichtig wäre auch, ob es eine Verstzung, Abordnung oder Zuweisung ist.
Und wie und wodurch der Gute zu euch kam.
Erstellt am 08.09.2010 um 20:12 Uhr von birwein
Schaut aber fast so aus, als wenn der AG uns hier nicht beteiligen will. Er hat dem Beamten gesagt, er solle sich bis Ende der Woche entscheiden ob er freiwillig diese Versetzung annimmt, wenn nicht, dann würde er zwangsversetzt und er könne sich nicht mehr die Abteilung im Landratsamt auswählen.
Wie er zu uns kam, werd ich morgen gleich mal nachschaun
Erstellt am 08.09.2010 um 20:17 Uhr von Immie
Na da bin ich mal gespannt, zB mit wem der AV geschlossen wurde.
Eure GF scheint da zu mauscheln, du müsstest wissen mit wem.
Dann könnte man gegebenenfalls auch Gespräche führen ;-)
Denn eure GF kann ihn ja nicht ins Landratsamt verschieben. Das machen andere.
Erstellt am 08.09.2010 um 20:28 Uhr von Endeavor
Gilt der TVöD für Beamte?
Erstellt am 08.09.2010 um 20:33 Uhr von pfeilenbogen
Der TVöD gilt NUR und ausschließlich für die Angestellten. Für Beamte gelten die PersVG und Dienstanweisungen usw.
Aber @birwein Du bist doch hier gar nicht zuständig, also warum willderst Du in fremdem Gewässern. Was würdest Du davon halten, wenn der PersRat oder dessen Vorsitzender in Deinen Gewässern sich herum tun würde?
Letztlich sollte/könnte ein BRV wissen, dass es zwei Gesetze/ Rechtgrundlagen gibt und dass Tarifverträge eben keine Anwendung auf Beamte finden.
Erstellt am 08.09.2010 um 20:36 Uhr von birwein
denke schon, imGeltungsbereich steht drin gilt für AN die in einem Beschäftigungsverhältnis ...mit AG der im KAV Mitglied ist. Sollte der Beamte EG 15 haben, dann gilt der nicht, das glaub ich jetzt allerdings ned, das er so viel verdient
Erstellt am 08.09.2010 um 20:40 Uhr von Endeavor
Pfeilenbogen, hat Recht.
Bei Beamten gibt es keinen Arbeitsvertrag. Da muss dann das entsprechende landesrechtliche Beamtengesetz, das Beamtenstatusgesetz und dann das passende Personalvertretungsgesetz angewendet werden.
... würde ich jetzt mal sagen.
Erstellt am 08.09.2010 um 20:42 Uhr von Lotte
pfeilenbogen,
siehst Du Deine BR arbeit als wildern in Gewässern????
birwein,
leider wird an solchen Stellen deutlich, welche Nachteile ein Beamtenstatus hat. Hast Du schon mal Kontakt zum PR aufgenommen? Oder er selbst?
LG Lotte
Erstellt am 08.09.2010 um 20:47 Uhr von birwein
er hat den PR schon angerufen, er ist aber halt bei usn beschäftigt, das BetrVG gilt für ihn, also ist auch unser BR in unserem Betrieb für ihn zuständig oder ned?
Erstellt am 08.09.2010 um 20:59 Uhr von Endeavor
Hallo Birwein,
ich meine, da musst Du Dich durch die beamtenrechtlichen Gesetze und Verordnungen (auch Deines Bundeslandes) durcharbeiten. Ob er bei "Euch" beschäftigt ist, oder "abgeordnet" in ein _kommunales_ Krankenhaus ist, kann durchaus eine Kernfrage sein.
Ich bin hier als Personalrat etwas artfremd, aber auf diesem Gebiet traue ich mir ein wenig Kompetenz zu ...
Mit kollegialen Grüßen, Joachim
Erstellt am 08.09.2010 um 21:23 Uhr von Immie
Oh mann... dieses Antibiotkum macht mich fertig.
Hatte mich durch das Arbeitsrecht von Rehm irritieren lassen.
Erstellt am 08.09.2010 um 21:36 Uhr von Endeavor
Immie, mich hat auch gerade die Erkältung geschafft :-(
Ich hoffe, ich liege halbwegs richtig ...
Erstellt am 08.09.2010 um 22:30 Uhr von pfeilenbogen
@birwein
>> imGeltungsbereich steht drin gilt für AN die in einem Beschäftigungsverhältnis
Beamte sind nun halt mal rechtlich keine AN sondern eben Beamte.
Und nicht zu Unrecht wird man dann auch Beamter auf Lebenszeit.
@Lotte
wo ist am Bematentum für Beamte etwas negatives?? Auch diese haben Rechte, halt nur andere. Der Staat stellt halt nur wegen des Dienst und Treueverhältnisses was aber beide Seiten betrifft an beide Seiten auch teils andere/ höhere Anforderungen. Dafür haben Beamte aber auch einen doch sicheres Beschäftigungsverhältnis.
Erstellt am 09.09.2010 um 18:05 Uhr von nicoline
pfeilenbogen
*Beamte sind nun halt mal rechtlich keine AN sondern eben Beamte.*
das sieht das BetrVG etwas anders,wie birwein schon richtig angemerkt hat!:
§ 5 Arbeitnehmer
(1) ...........
***Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.***
Erstellt am 09.09.2010 um 21:14 Uhr von nicoline
birwein,
aus meiner Sicht ist der BR der Klinik als abgebender Betrieb anzuhören und der PR des Landratsamtes als aufnehmender Betrieb ebenfalls. So ganz nebenbei erwähnt, kann der GF eines Betriebes in privater Rechtsform keine Zwangsversetzung eines Beamten vornehmen und ob es der "Beamtenvorgesetzte", in diesem Fall wohl ein Landrat, kann, wage ich zu bezweifeln.
An Eurer Stelle würde ich die Beratung des Gremiums durch einen Rechtsanwalt empfehlen, welcher Euch, im Falle des Falles, dann auch die nächsten Schritte erklären wird und dem Beamten ebenfalls eine fachanwaltliche Beratung.
Vermutungsmodus an:
es handelt sich um den Verwaltungsleiter oder einen anderen, höheren "Würdenträger" in der KH Verwaltung.
Vermutungsmodus aus.
Erstellt am 09.09.2010 um 21:51 Uhr von Lotte
pfeilenbogen,
nachdem ich bei der DB mitbekommen haben, dass selbst Familienväter verstzt wurden, sehe ich durchaus, dass es nicht nur Vorteile hat "Beamter" zu sein.
nicoline,
gute Antworten ;-)
Erstellt am 09.09.2010 um 21:54 Uhr von nicoline
Lotte
*nicoline,
gute Antwort ;-)*
Ich fühle mich geehrt ;-)))
Erstellt am 09.09.2010 um 21:57 Uhr von Lotte
nici,
es ist einfach Genuss, Dich hier mal wieder zu lesen, also ist die Ehre ganz bei mir ;-)))
Erstellt am 09.09.2010 um 22:50 Uhr von nicoline
Lottchen,
der Genuss ist ganz meinerseits und so haben wir denn ein ehrenvolles, hoffentlich auch sonniges Wochenende vor uns ;-)))