Erstellt am 25.10.2007 um 16:35 Uhr von DonJohnson
Hallo.
Ich glaube ich habe heute ein Brett vorm Kopf. Sprichst du über Betriebsrat und BetrVG? Wenn ja, hätte der BR bei einer Versetzung seine Zustimmung geben müssen. Das kann er ja wohl schlecht, wenn sich der AN verschlechtert. Schau mal §99 BetrVG. Im BetrVG gibt es das nciht, dass sie dann weniger verdient - selbst durch ERA wurde gesichert, dass niemand schlechter da steht als vorher. Niedriegere Lohngruppen kämen dann nur bei Neueinstellungen. Aber ihr seid öffentlicher Dienst, oder? Bei euch gilt meines Wissens nicht das BetrVG, sondern Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) - oder dementsprechend der anderen Bundesländer. Im Modellkommunengesetz für Modellkommunen können einige Regelungen außer Kraft gesetzt oder zumindest variiert werden, meines Wissens. Es ist also für uns Betriebsräte nciht ganz leicht Deine Frage zu beantworten. Allerdings nach BetrVG hätte der BR schon bei der Versetzung die Zustimmung verweigern müssen. Ich weiß, meine Antwort war vielleicht nicht ergiebig, wie du das gerne gehabt hättest. Sorry
Erstellt am 25.10.2007 um 17:34 Uhr von Pebbles
Ja, wir sind öffentlicher Dienst. Bei uns gibt es Arbeitsplatzbeschreibungen mit entspre chenden Gehaltseingruppierungen. Damit sich der Arbeitnehmer nicht verschlechtert, wird diese Zulage gewährt. Meiner Meinung nach können Zulagen jedoch jederzeit gestrichen werden - oder?
Erstellt am 25.10.2007 um 20:50 Uhr von DonJohnson
wie schon gesagt kenne ich mich leider im PersVG nicht so aus. Frage doch einfach al die Verdi, die ist doch für euch zuständig, oder? Ich möchte dir da wirklich ncihts falsches sagen - im BetrVG ist das eindeutig geregelt. Aber das trifft auf euch ja nicht wirklich zu. Tut mir Leid, dir keine bessere Antwort geben zu können. Sprich wirklich mal die Gewerkschaft darauf an.
Viel Erfolg
Erstellt am 25.10.2007 um 20:58 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Es gibt aber doch auch im Sinne des BetrVG "Versetzungen", die ohne das MBR des BR laufen. Ich denke da nur an diverse arbeitsvertragliche Regelungen oder auch kurzfristige Verschiebungen.
Bist Du hier meiner Meinung?
@Pebbles
Was der AG hier versucht ist eine freiwillige Vereinbarung mit dem AN zu erzielen um nicht zu einer Änderungskündigung greifen zu müssen. Im Sinne des TVöD ist das auch nicht!