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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zwangsversetzung - Hat der Personalrat keine Vetomöglichkeit?

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Pebbles
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Kollegin wurde innerhalb von zwei Wochen Zwangsversetzt. Ihr wurden zwei alternative Stellen zur Auswahl angeboten. Die Aussage des Personalrates war: Wenn Sie sich nicht für eine von beiden Möglichkeiten entscheiden, folgt die betriebsbedingte Kündigung. Wäre dies Rechtens? Hat der Personalrat keine Vetomöglichkeit?

Beide neue Positionen haben Stellenbezogen eine niedrigere Tarifklasse (TVÖD f.Spk). Die Kollegin soll in diese niedrigere Tarifklasse gestuft werden und Ihre bisherigen Bezüge durch eine Zulage gesichert werden. Ist dies Rechtens, kann die Zulage jederzeit gestrichen werden? Laut unserem Betriebsrat kann diese Zulage nicht gestrichen werden. Stimmt diese Aussage?

Damit der Personalrat nicht in Erklärungsnot kommt um diese Zulage zu genehmigen, soll unsere Kollegin , wenn sie gefragt wird behaupten, sie hätte sich beruflich verändern wollen. Allerdings wird sie nun als Springer/ Betreuungsassistenz eingesetzt und war vorher Fachberaterin. In Wahrheit führten langjährige Differenzen mit dem neuen Chef, der vorher ihr Kollege war, zur Versetzung. Angeblich stimme Ihre Leistung nicht. Kann man so mit Arbeitnehmern umgehen?

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Community-Antworten (4)

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DonJohnson

25.10.2007 um 18:35 Uhr

Hallo. Ich glaube ich habe heute ein Brett vorm Kopf. Sprichst du über Betriebsrat und BetrVG? Wenn ja, hätte der BR bei einer Versetzung seine Zustimmung geben müssen. Das kann er ja wohl schlecht, wenn sich der AN verschlechtert. Schau mal §99 BetrVG. Im BetrVG gibt es das nciht, dass sie dann weniger verdient - selbst durch ERA wurde gesichert, dass niemand schlechter da steht als vorher. Niedriegere Lohngruppen kämen dann nur bei Neueinstellungen. Aber ihr seid öffentlicher Dienst, oder? Bei euch gilt meines Wissens nicht das BetrVG, sondern Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) - oder dementsprechend der anderen Bundesländer. Im Modellkommunengesetz für Modellkommunen können einige Regelungen außer Kraft gesetzt oder zumindest variiert werden, meines Wissens. Es ist also für uns Betriebsräte nciht ganz leicht Deine Frage zu beantworten. Allerdings nach BetrVG hätte der BR schon bei der Versetzung die Zustimmung verweigern müssen. Ich weiß, meine Antwort war vielleicht nicht ergiebig, wie du das gerne gehabt hättest. Sorry

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Pebbles

25.10.2007 um 19:34 Uhr

Ja, wir sind öffentlicher Dienst. Bei uns gibt es Arbeitsplatzbeschreibungen mit entspre chenden Gehaltseingruppierungen. Damit sich der Arbeitnehmer nicht verschlechtert, wird diese Zulage gewährt. Meiner Meinung nach können Zulagen jedoch jederzeit gestrichen werden - oder?

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DonJohnson

25.10.2007 um 22:50 Uhr

wie schon gesagt kenne ich mich leider im PersVG nicht so aus. Frage doch einfach al die Verdi, die ist doch für euch zuständig, oder? Ich möchte dir da wirklich ncihts falsches sagen - im BetrVG ist das eindeutig geregelt. Aber das trifft auf euch ja nicht wirklich zu. Tut mir Leid, dir keine bessere Antwort geben zu können. Sprich wirklich mal die Gewerkschaft darauf an.

Viel Erfolg

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Kölner

25.10.2007 um 22:58 Uhr

@Don Johnson Es gibt aber doch auch im Sinne des BetrVG "Versetzungen", die ohne das MBR des BR laufen. Ich denke da nur an diverse arbeitsvertragliche Regelungen oder auch kurzfristige Verschiebungen. Bist Du hier meiner Meinung?

@Pebbles Was der AG hier versucht ist eine freiwillige Vereinbarung mit dem AN zu erzielen um nicht zu einer Änderungskündigung greifen zu müssen. Im Sinne des TVöD ist das auch nicht!

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