Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Kollegin wurde innerhalb von zwei Wochen Zwangsversetzt. Ihr wurden zwei alternative Stellen zur Auswahl angeboten. Die Aussage des Personalrates war: Wenn Sie sich nicht für eine von beiden Möglichkeiten entscheiden, folgt die betriebsbedingte Kündigung. Wäre dies Rechtens? Hat der Personalrat keine Vetomöglichkeit?

Beide neue Positionen haben Stellenbezogen eine niedrigere Tarifklasse (TVÖD f.Spk). Die Kollegin soll in diese niedrigere Tarifklasse gestuft werden und Ihre bisherigen Bezüge durch eine Zulage gesichert werden. Ist dies Rechtens, kann die Zulage jederzeit gestrichen werden? Laut unserem Betriebsrat kann diese Zulage nicht gestrichen werden. Stimmt diese Aussage?

Damit der Personalrat nicht in Erklärungsnot kommt um diese Zulage zu genehmigen, soll unsere Kollegin , wenn sie gefragt wird behaupten, sie hätte sich beruflich verändern wollen. Allerdings wird sie nun als Springer/ Betreuungsassistenz eingesetzt und war vorher Fachberaterin. In Wahrheit führten langjährige Differenzen mit dem neuen Chef, der vorher ihr Kollege war, zur Versetzung. Angeblich stimme Ihre Leistung nicht. Kann man so mit Arbeitnehmern umgehen?