Erstellt am 02.02.2011 um 21:19 Uhr von DrHouse
Frodo,
gut formuliert"BRM und GL sind einvernehmlich übereinander gekommen"(kleiner Scherz)
BV müssen nicht juristisch geprüft werden. Wenn Ihr Euch einig seid mit der GL kann unterzeichnet werden.
Gruß Dr.House
Erstellt am 02.02.2011 um 22:46 Uhr von pfeilenbogen
Wenn aber eine BV juristische Fehler hat, weil sie z.B. Dinge regelt welche nicht per BV geregelt werden können/dürfen oder aber wenn sie ungültige Regelungen vereinbart hat, kann sie ganz oder teilweise nichtig sein.
Erstellt am 03.02.2011 um 07:24 Uhr von Südmann
wenn man überlegt, wieviele nichtige oder teilweise nichtigen BV, die alles mögliche regeln jahrelang zur Zufriedenheit aller Beteiligten "gelebt" werden.....
ich würde trotzdem raten, einen Rechtsanwalt des Vertrauens mal kurz drüberlesen zu lassen, um nicht versehentlich aus Unkenntnis Dinge vereinbart zu haben, die man als BR eigentlich gar nicht wollte
es kommt auch immer auf das Thema der BV an
wieviel Aufwand betrieben werden sollte
zur Ausgangsfrage : "grundsätzlich erforderlich" ist es nicht, aber ratsam