Hallo zusammen,
ich muß noch mal auf meine letzte gestellte Frage zurückkommen.
Ist es grundsätzlich erforderlich beim Abschluß einer BV, diese juristisch prüfen zu lassen?
Oder reicht es wenn alle BRM und GL einvernehmlich übereinander gekommen sind um diese im Beschluß dann zu unterzeichnen.
Gruß Frodo