Erstellt am 02.02.2011 um 12:32 Uhr von galaxy
@betonmischa
wer hat den Personalausschuss eingesetzt und wer ist "wir"?????????
BRM können nicht "abgewählt" werden.....
Gruß
Galaxy
Erstellt am 02.02.2011 um 12:40 Uhr von Ulrik
Wenn dieser Personalausschuss ein Ausschuss gem. § 28 BetrVG ist, dann ist er, bzw die Mitglieder per Mehrheitsbeschluss des BR gewählt.
Somit kann auch der BR auch im Rahmen eines Beschlusses (bitte § 27 (1) 3 - 5 beachten) die Mitglieder wieder absetzen.
Ein BRM "abwählen" geht gar nicht. Entweder es legt von sich aus das Amt nieder oder begeht eine Pflichtverletzung gem. §23 BetrVG, so daß ein ArbG das Mandat entzieht.
Oder natürlich, der gesamte BR wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufgelöst, dann sind aber alle weg.