Abwahl eines Mitgliedes des Personalausschusses
Hallo Leute,
ist es möglich ein Mitglied des Personalausschusses abzuwählen oder muß es freiwillig austreten. und zweite Frage, welche Möglichkeiten haben wir Mitglieder aus dem Betriebsrat abzuwählen.
mfg
Community-Antworten (2)
02.02.2011 um 13:32 Uhr
@betonmischa
wer hat den Personalausschuss eingesetzt und wer ist "wir"?????????
BRM können nicht "abgewählt" werden.....
Gruß Galaxy
02.02.2011 um 13:40 Uhr
Wenn dieser Personalausschuss ein Ausschuss gem. § 28 BetrVG ist, dann ist er, bzw die Mitglieder per Mehrheitsbeschluss des BR gewählt. Somit kann auch der BR auch im Rahmen eines Beschlusses (bitte § 27 (1) 3 - 5 beachten) die Mitglieder wieder absetzen.
Ein BRM "abwählen" geht gar nicht. Entweder es legt von sich aus das Amt nieder oder begeht eine Pflichtverletzung gem. §23 BetrVG, so daß ein ArbG das Mandat entzieht. Oder natürlich, der gesamte BR wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufgelöst, dann sind aber alle weg.
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