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Abwahl eines Mitgliedes des Personalausschusses

B
Betonmischa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

ist es möglich ein Mitglied des Personalausschusses abzuwählen oder muß es freiwillig austreten. und zweite Frage, welche Möglichkeiten haben wir Mitglieder aus dem Betriebsrat abzuwählen.

mfg

1.02902

Community-Antworten (2)

G
Galaxy

02.02.2011 um 13:32 Uhr

@betonmischa

wer hat den Personalausschuss eingesetzt und wer ist "wir"?????????

BRM können nicht "abgewählt" werden.....

Gruß Galaxy

U
Ulrik

02.02.2011 um 13:40 Uhr

Wenn dieser Personalausschuss ein Ausschuss gem. § 28 BetrVG ist, dann ist er, bzw die Mitglieder per Mehrheitsbeschluss des BR gewählt. Somit kann auch der BR auch im Rahmen eines Beschlusses (bitte § 27 (1) 3 - 5 beachten) die Mitglieder wieder absetzen.

Ein BRM "abwählen" geht gar nicht. Entweder es legt von sich aus das Amt nieder oder begeht eine Pflichtverletzung gem. §23 BetrVG, so daß ein ArbG das Mandat entzieht. Oder natürlich, der gesamte BR wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufgelöst, dann sind aber alle weg.

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