Zeitarbeit
wir sind mehrere kleine Firmen, die zusammenarbeiten. Nun habe ich als BR herausgedunden, dass ein LeihAN entliehen wurde. Nach dem Briefkopf zu urteilen, arbeitet der AN in "meinem" BR. Auf meine Frage hin heisst es, es sei eine LeihAN die nur halt jetzt in diesem bereich arbeite, mehr nicht. Aber irgendwo muss die doch auch eingestellt worden sein ?? Dann müsste doch der BR dort zugestimmt haben ? Was mache ich ????
Community-Antworten (2)
30.01.2011 um 18:50 Uhr
. . . § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat ein allgemeines Unterrichtungsrecht, denn er kann seine Aufgaben nur dann erfüllen, wenn er vom Arbeitgeber rechtzeitig und sorgfältig mit allen relevanten Informationen versorgt wurde. Du kannst jederzeit die Vorlage von Unterlagen verlangen. Hierzu gehören alle Aufzeichnungen, zu deren Erstellung und Aufbewahrung der Arbeitgeber verpflichtet ist. Dazu zählen auch die Arbeitnehmerüberlassungsverträge. Und da Einstellungen von LeihAN mitbestimmungspflichtig sind, würde ich das, sowie die Zustimmung des BR des ursprünglich entleihenden Betriebes mal ganz fix verlangen . . .
30.01.2011 um 20:55 Uhr
ja prima, vielen Dank
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